Martin Luther und der freie Wille

Dass die sich selbst „katholisch“ nennende Amtskirche schon länger eine Annäherung zwischen den protestantischen Kirchen und sich selbst im Sinne hat, dürfte keinem verborgen geblieben sein, der auch nur halbwegs das Geschehen in der Vatikanstadt verfolgt hat, beziehungsweise verfolgt.
Doch in letzter Zeit – genauer: seitdem Franziskus I. den päpstlichen Stuhl im Rom besetzt hat – häufen sich die Anzeichen, dass nun Nägel mit Köpfen gemacht werden sollen. So darf man sowohl den Umstand, dass Franziskus Anfang 2017 eine Lutherstatue im Vatikan aufstellen ließ, als auch die Anwesenheit eines hohen Würdenträgers der Amtskirche, nämlich von Kardinal Marx, auf dem diesjährigen Kirchentag der evangelischen Landeskirche in Deutschland, getrost als allgemeine Aufbruchsstimmung hin zum Reformator aus Wittenberg und seinen Thesen deuten. Nach den Annäherungsbemühungen an die protestantische Landeskirche seitens der geistlichen Würdenträger in Rom und Deutschland in den 1970ern, ein weiterer Schritt hin zur Einigkeit von Rom mit Wittenberg.
Dabei sei angemerkt, dass 2017 sich auch hervorragend für einen weiteren Schritt in Richtung der sog. „Ökumene“ und damit hin zur Beliebigkeit eignet. Denn es wird nicht allzu oft ein markantes rundes Jubiläum der sog. „Reformation“ gefeiert wie die Fünfhundertjahrfeier 2017. Eine gute Gelegenheit, um seitens Roms wieder einmal die vermeintlichen eigenen Fehler in der Vergangenheit zu bedauern und einen Kniefall vor den ach so verkannten Theorien des großen Martin Luther zu machen. So passt es dann gut hinzu, dass eine Statue des sog. deutschen „Widerstandskämpfers“ gegen die römische Unterdrückung des einfachen Mannes im (ehemaligen) Herz der katholischen Welt aufgestellt wurde?
Der Umstand, dass Gottesdienste von Priestern und Pastoren gemeinsam gefeiert werden, dass keine Gelegenheit seit nunmehr 50 Jahren ausgelassen wird, darauf hinzuweisen, zwischen der katholischen und der protestantischen Lehre gäbe es keinen nennenswerten Unterschied, lässt sich nur folgendermaßen erklären: Die Amtskirche hat offensichtlich jedwede katholische Überzeugung in ihrem Streben verloren. Denn schließlich sollte man nicht vergessen, dass die Lehre Luthers und seiner Nachfolger auf einer ganzen Reihe von theologischen Feldern einen fundamentalen Bruch mit der biblisch-kirchlichen Lehrtradition darstellt. Dass das in der Amtskirche wohl niemanden allzu sehr stört, spricht Bände und für sich.
Wir wollen uns also in folgendem mit der zentralen Schrift Luthers beschäftigen, in welcher das Wesentliche seiner Lehre dargestellt wird und die damit auch zu den wichtigsten Texten für protestantische Theologen zählt. Denn so kann man sich am besten ein Bild vom Protestantismus und den ihm zugrundeliegenden Widersprüchen machen und man wird schnell merken, auf welchen grundlegenden Ideen der Protestantismus aufbaut.
Luthers mithin wichtigste Schrift ist die über die Unfreiheit des Willens, De servo arbitrio („Vom geknechteten Willen“). In diesem Werk leugnet Luther, wie wir weiter unten sehen werden, schlussendlich das Vorhandensein eines freien menschlichen Willens und bezeichnet ihn stattdessen als ein „Lasttier“, das entweder von Gott oder aber von dessen Widersacher Satan gelenkt wird.
Die Verzweiflung Luthers.
Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, wieso Luther dem Menschen in drastischer Art und Weise den freien Willen absprach. Erst wenn man die möglichen Motive kennt, wird die verheerende Wirkung der These Luthers deutlich.
Martin Luther war ein Mensch, der sein Leben in tiefer Verzweiflung verbrachte. Eine Person, die ständig Angst hatte, gegen die Gesetze Gottes zu verstoßen und sich somit einer Sünde schuldig zu machen, ja eine Person, die davon überzeugt war, zu jeder Zeit und bei jeder Gelegenheit nur zu sündigen. Luther hatte andauernd das Gefühl, etwas falsch zu machen und außerhalb der Gnade Gottes zu leben. Daher waren bei ihm auch überdurchschnittlich viele Besuche im Beichtstuhl zu verzeichnen. Wenn diese ständige Furcht vor der eigenen Sündhaftigkeit überhandnimmt, kann das schnell dazu führen, an der Liebe Gottes zu Seinen Kindern zu zweifeln, da man ständig das Gefühl hat, allein auf weiter Flur zu sein. Dann aber nimmt es demjenigen, der darunter leidet, jegliche gesunde Zuversicht und Lebensfreude oder lässt ihn anfangen, mit sich und seinem Glauben, letzten Endes dann auch mit Gott, zu hadern.
In dieses Bild passt auch die Motivation Luthers, Mönch zu werden, wie hinlänglich aus der Literatur bekannt. Der Umstand, der dazu geführt haben soll, dass Luther in den Orden der Augustiner eintrat, war ein Angsterlebnis wegen eines Gewitters. Angst ist aber niemals ein guter Ratgeber, auch nicht in Glaubensfragen. Die kirchliche Lehre unterscheidet zwischen einer sog. knechtlichen oder Sklaven-Angst auf der einen und der Ehrfurcht auf der anderen Seite. Während im zweiten Fall der Mensch die Liebe, Güte und Heiligkeit Gottes primär vor seinen geistigen Augen hat, woraus sich dann natürlich auch die betreffende Ehrfurcht logischerweise ergibt, ist im ersten Fall die einseitige Angst vor der Bestrafung durch Gott, dem Richter, die treibende Motivation. Gott wird hier vordergründig als strafender Richter gesehen.
Weil Luther aber offensichtlich leider viel zu stark von jener Sklavenangst getrieben war, konnte er folgerichtig auch keine gesunde und ausgeglichene Gottesbeziehung pflegen. Er, ein eifriger Augustinermönch, hatte – wenn man Berichten seiner Mitbrüder und Beichtväter Glauben schenken kann – ständig das Gefühl, sündhaft zu leben. Daher beichtete er oft, sehr oft. Dieses Verhalten hat dann offenbar so krankhafte Züge angenommen, dass sein Beichtvater ihm verbot, in nächster Zeit zu ihm zu kommen. Anscheinend wollte Luther sogar mehrmals täglich beichten. Das Verbot seines Beichtvaters, so oft zur Beichte zu gehen – man könnte es als krankhaft bezeichnen –, muss für Martin Luther wohl grauenhaft gewesen sein und stürzte ihn in weitere seelische Verzweiflung, wie man seinen Schriften entnehmen kann.
Offensichtlich war dann diese extrem bedauernswerte Verzweiflung (Blindheit gegenüber der Barmherzigkeit Gottes), für Luther gerade der Grund für die Schaffung eines neuen „Glaubenssystems“, in welchem der Mensch ja für nichts im eigentlichen Sinn des Wortes verantwortlich sei – weil er ja grundsätzlich keine eigentliche Willensfreiheit besitze und dafür zur Verantwortung gezogen werden könne und dürfe!
Unter diesem Aspekt muss man die Entstehung der Lehre Luthers betrachten. Denn nur so wird deutlich, aus welchem Antrieb er letzten Endes handelte, als er seine theologischen Häresien in die Welt setzte und nicht unwesentlich dazu beitrug, dass sich wenige Jahrzehnte später ein ganzes Land aufgrund seiner Ideen spalten sollte und viel Unglück über die Welt brachte: aus Verzweiflung.
Der geknechtete Wille des Menschen
„Es geht uns doch um die Frage, was denn nun das freie Willensvermögen kann, was es an sich geschehen lässt, wie es sich zur Gnade Gottes verhält. (…) Denn wenn ich nicht weiß, was, wie weit und wie viel ich vermag und tun kann gegenüber Gott, wird mir genauso unsicher und unbekannt bleiben, was, wie weit und wie viel Gott an mir vermag und tun kann.“1 So beginnt Luther seine Erörterung über die (Un)Freiheit des menschlichen Willens, indem er es als notwendig bezeichnet, in diesem Punkt Klarheit zu haben. Für Luther ist diese Frage zentral, weil sein ganzes Weltbild zu einseitig und somit das Gesamtbild massiv verzerrend auf dem Glauben an Gottes Allmacht basiert. Oberste Prämisse im Leben eines jeden (Christen)Menschen soll dabei die Erlangung des ewigen Seelenheils sein. Bezeichnender- bzw. tragischerweise fehlt bei Luther in diesem Zusammenhang ein jeglicher Gedanke an das höchste moralische Ziel des Menschen, Gott zu lieben, wie ja das erste und entscheidende Gebot Christi aus Seinem eigenen Mund lautet! (vgl. Lk 10,27). Im weiteren Verlauf entwickelt Luther nun mehrere Argumente, die die Unfreiheit des menschlichen Willens beweisen sollen.
Ein erstes Argument gegen das Vorhandensein der menschlichen Willensfreiheit sieht Luther in dem Vorherwissen Gottes. „Und auch dies also ist für einen Christen vor allem notwendig und heilsam zu wissen, dass Gott nichts zufällig vorherweiß, sondern dass er alles mit umwandelbarem, ewigem und unfehlbarem Willen vorhersieht, beschließt und ausführt.“2 Zwar kann dieses Wissen um das Vorherwissen Gottes für den Menschen einerseits natürlich auch beruhigend sein, da es ihm die große Angst vor der Zukunft nehmen kann. Aber das Vorherwissen Gottes ist nicht in der Weise zu verstehen, als ob es den Willen des Menschen dann total dominiert, ja letztendlich ausschaltet, wie es aber Luther interpretiert.
Ja, Gott weiß zwar alles im Voraus, aber dies entbindet den Menschen niemals von seiner moralischen Verantwortung für seine Taten und Untaten. Gott ist zwar bekannt, was geschehen wird, jedoch schließt das nicht aus, dass es einen freien Willen gibt. Denn das Vorherwissen Gottes um die zukünftige Entscheidung des menschlichen Willens stellt ja keine Manipulation dieses Willens dar. Für die Freiheit des menschlichen Willens spricht auch eine Stelle aus dem Matthäusevangelium: „Wehe der Welt, um der Ärgernisse willen! Es müssen zwar Ärgernisse kommen; doch wehe dem Menschen, durch den das Ärgernis kommt!“ (Mt 18,7). Nein, der Mensch wird keinesfalls von seiner moralischen Verantwortung für die betreffenden Ärgernisse entbunden. Denn sonst würden dann gerade auch die guten Werke des Menschen nichts bedeuten können und das Wort Jesu von der Notwendigkeit des Sammelns der Schätze für den Himmel (vgl. Mt 6,19-21) würde jeglichen Sinn bzw. jegliche Bedeutung verlieren!
Der Grundfehler Luthers, der in seinem System alles andere entsprechend beeinflusst, besteht in der falschen Annahme, Gott würde wegen Seines Vorherwissens die totale Dominanz über den menschlichen Willen ausüben und diesen somit praktisch komplett ausschalten. Unter dem Begriff „menschlicher Wille“ bleibt eine leere und inhaltsfreie Hülse zurück, weil ja all das, was der Mensch angeblich wolle, eigentlich von Gott allein „beschlossen“ und „ausgeführt“ wurde.
Sobald der Mensch Gutes will, ist der menschliche Wille zugleich göttlicher Wille. Für Luther ist dieses notwendige Vorherwissen Gottes unabdingbar, da er nur so Seine Allmacht gewahrt sieht. Gäbe es irgendetwas jenseits des Willens Gottes, das diesem widerstehen könnte, wäre nach Luther die Allmacht Gottes nicht mehr vollkommen.
Luther konstruiert aber in seinem verwirrten Gemüt ein Gedankengebilde, welches dem gesunden Menschenverstand richtig Angst einflößen muss. „Wenn Er willentlich vorherweiß, ist Sein Wille ewig und unerschütterlich; denn er (Sein Wille – Anm.) ist Teil Seiner Natur. Wenn Er vorherwissend will, ist Sein Wissen ewig und unerschütterlich, denn es ist Teil Seiner Natur.“ Wenn der Mensch etwas will – auch wenn er denkt, es sei sein Wille – ist es in Wirklichkeit der Wille Gottes, der in ihm bereits mit Notwendigkeit beschlossen und ausgeführt habe. Eine „zufällige Tat“3 kann daher nicht existieren, also eine Tat, die durch einen wandelbaren Willen des Menschen zustande kommt. „Das Werk hört auf und der Wille dauert an; weit entfernt, dass das Werk, solange es geschieht und dauert, zufällig geschehen oder dauern kann.“ Bei Luther herrscht damit nicht wie in der Scholastik die Notwendigkeit der Folge aus der Ursache der freien menschlichen Entscheidung, sondern die Notwendigkeit des Folgenden, welches auf die Weise von Gott gewollt werde, dass Er alles gegen den menschlichen Willen bestimme.
Des Weiteren gibt es noch ein anderes Argument gegen die Willensfreiheit des Menschen, dessen Grundlage er schon in einer früheren Schrift gelegt hatte. Denn dazu ist es wichtig zu wissen, dass er den Menschen in „zwei Naturen“4 einteilt – in eine geistliche und in eine leibliche. Diese beiden Naturen liegen im Widerstreit5, „denn es gelüstet das Fleisch gegen den Geist und der Geist gegen das Fleisch.“ Für Luther und seine Frage nach der Freiheit des Willens ist jedoch nur die innere Natur, also die Natur des Geistes wichtig, da Willensfreiheit hier moralische Freiheit heißt. Die äußere Natur, also die fleischliche oder natürliche hingegen hat keinen „entscheidenden Einfluss darauf, ob die Seele frei oder geknechtet ist.“
Da es aber von vornherein nur um die innere Natur des Menschen geht, ist jede äußere Tat in Bezug auf das Seelenheil nicht von Belang. Denn für Luther ist es offensichtlich, „daß der innere Mensch keineswegs durch ein äußeres Werk oder eine äußere Tätigkeit befreit und gerettet werden kann und dass Werke welcher Art auch immer ihn nicht betreffen, so wie andererseits der Mensch allein durch Gottlosigkeit und Ungläubigkeit des Herzens schuldig und ein verdammenswerter Knecht der Sünde wird, nicht aber durch eine äußere Sünde oder ein äußeres Werk.“6
In seinem zutiefst einseitigen und definitiv verzerrten Bild Gottes als eines strafenden Rächers sieht Luther in Ihm leider keine Liebe und Güte. So gesehen ein sehr armer und höchst bedauernswerter Mensch! In seinem Bemühen also, seine inneren Verzweiflungsängste loszuwerden, wendet sich Luther daher gegen jeden Versuch, dem Menschen einen freien Willen zuzuschreiben und ihm somit ebenfalls Gewicht in der Frage nach dessen Einfluss auf sein Seelenheil zuzusprechen. Jede Tat und jedes Werk des Menschen sei somit nicht relevant für die Frage nach der Erlangung des Seelenheils, da sie keinen moralischen Wert besäßen. Daher kann Luther dem Menschen eine gewisse äußere Handlungsfreiheit (oder natürliche Willensfreiheit) zugestehen, die sich jedoch immer nur um das wie dreht, niemals um das warum, also niemals mit einem Wert für die Rechtfertigung vor Gott. „Das heißt, dass er wisse, er habe im Blick auf sein Vermögen und seinen Besitz ein Recht, [Dinge] nach seinem freien Willensvermögen zu gebrauchen, zu tun, zu lassen. Obwohl selbst hier durch das freie Willensvermögen Gottes alles allein dahin gelenkt wird, wohin immer es ihm gefällt.“7
Die Entscheidungsgewalt über die innere Willensfreiheit des Menschen liege jedoch allein bei Gott. Und wenn nicht bei Ihm, dann bezeichnenderweise bei Satan. „Ansonsten hat der Mensch gegenüber Gott und in den Dingen, die sich auf Heil oder Verdammung beziehen, kein freies Willensvermögen. Hier ist er vielmehr ein Gefangener, ein Unterworfener und ein Knecht entweder des Willens Gottes oder des Willens Satans.“ Sehr „praktisch“ natürlich, eine jegliche Schuld und Verantwortung für die eigenen Untaten immer von sich weisen und auf andere schieben zu „dürfen“!
Im System Luthers kann, wie oben bereits erwähnt, der menschliche Wille nicht frei sein, da sonst etwas dem Willen Gottes widerstehen würde. Das darf aber nicht sein. Sondern alles, was der Mensch will, muss absurderweise auch von Gott gewollt sein. So schreibt Martin Luther: „Keinem Menschen sind jemals seine Absichten geglückt, sondern allen sind die Angelegenheiten anders als gedacht ausgegangen“.8
Natürlich erfahren wir alle, dass sich unsere konkreten Absichten nicht immer praktisch umsetzen lassen, weil nämlich irgendein anderer Mensch oder äußerer Umstand das verhindert. Wenn, um ein Beispiel zu nennen, ein beliebiger Mensch, nennen wir ihn Martin, sich vornimmt, morgen den Rasen mähen zu wollen, es morgen aber regnet, ist sein Entschluss von einer Macht außer ihm zunichte gemacht worden. Wenn hingegen die Sonne scheint, kann Martin den Rasen mähen. So liegt das Moment der Entscheidung, wann der Rasen gemäht wird nicht in der Hand Martins, sondern im Ermessen der Naturgewalten.
Aber aus dieser Tatsache dann die Schlussfolgerung – wie Luther – zu ziehen, der Mensch könne grundsätzlich nichts Gutes bewirken und jede seiner Tat sei von vorn herein und ausnahmslos zum Scheitern verurteilt, ist nicht logisch. Denn wie sieht es beispielsweise mit der Liebe der Eltern zu ihrem ihr Kind aus? Diese Liebe ist an sich auch an keine Bedingungen geknüpft. Ebenso ist die grundsätzliche Liebe Gottes zu den Menschen auch nicht daran geknüpft, ob besagte Menschen immer auch Seinen Willen nach handeln. Und auch der Wille Gottes wird dadurch nicht beeinträchtigt, dass Menschen gegen diesen handeln. Nur müssen die Menschen dann auch die Konsequenzen dafür tragen.
Handelt der Mensch gut, wird er nach Luther von Gott gelenkt. Handelt er böse, dann von Satan. Was aber von Luther unter „gut“ und „böse“ verstanden wird, bleibt schleierhaft. Denn wenn er komplett die moralische Komponente aus dem Glauben herausnimmt und auch in Gott keine Liebe und Güte gesehen wird, sondern nur einseitig Seine Allmacht, dann gibt es in sittlicher Hinsicht auch kein Gut und Böse.
Warum Gott sich aber entscheidet, einem bestimmten Menschen die Gnade zukommen zu lassen, gut zu sein, und anderen nicht, entziehe sich unserer Erkenntnis. „Wenn Gott in uns wirkt, will und handelt der Wille, der durch den Heiligen Geist verändert und uns sanft eingehaucht worden ist. Er handelt aber wiederum aus reinem Belieben, aus Neigung und aus seinem freiem Antrieb, nicht gezwungen.“9 Wenn Gott dem Menschen diese oder jene Gnade entziehen würde, würde er wieder unter die Herrschaft des Bösen fallen und entsprechend handeln. Nur die Gnade Gottes halte ihn vor diesem Abgrund zurück und könne ihn auch diesem entreißen. Und solange der Mensch unter dem Einfluss der Gnade Gottes lebe, „kann er durch nichts, was ihm entgegen ist, in etwas anderes verwandelt werden. Nicht einmal durch die Pforten der Hölle wird er besiegt oder gezwungen, sondern er fährt fort, das Gute zu wollen, willig zu tun und lieb zu haben, so wie er zuvor das Böse wollte, willig tat und es lieb hatte.“ Wenn Luther hier dem Menschen verbal eine gewisse Handlungsfreiheit zugesteht, dann ist es nur zum Schein eine Willensfreiheit. Denn die Willensentscheidungen werden ja eigentlich nicht vom Menschen getroffen, nur die Handlungen, die diese Entscheidungen ausführten, würden vom Menschen wie auch immer frei gewählt.
Ein Beispiel zur Erklärung der These Luthers: Satan könnte einem Menschen befehlen: „Bring diesen Menschen um“. So wäre das Ziel oder die innere Absicht, offensichtlich ein moralisch verwerfliches, bestimmt. Ob dieser Mensch die fraglichen Mitmenschen dann aber mit einem Messer, mit einer Pistole oder mit einem stumpfen Gegenstand ermordet, sei ihm überlassen. Die Frage, ob er diesen Menschen umbringen will, ist dabei jedoch außerhalb seines Einflusses. Ebenso könnte ihm Gott etwas befehlen und er würde es ausführen und es auch wollen. Denn er kann nur das wollen, was die ihn gerade bestimmende Macht will. Allerdings übersieht Luther, dass ein Wollen immer einen freien Willen voraussetzt. Was Luther wirklich propagiert, ist eher ein Puppentheater, wo sich die Figuren nur deswegen bewegen, weil jemand die betreffenden Strippen zieht! Denn er erklärt ja nicht, woher der Mensch plötzlich die Fähigkeit besitzen sollte, frei die Mordart auszuwählen.
Die Frage nach der Moralität einer Handlung hat sich nach Luther vollständig erledigt. Denn moralische Maßstäbe kann man nur dann anwenden, wenn auch die Fähigkeit zu einer freien und sittlich relevanten Willensentscheidung angenommen wird. Diese gibt aber nach Luther nicht. Somit kann man unseren Kandidaten streng genommen nicht mehr für seine Taten verantwortlich machen. Wenn der Mensch seine sittliche Gesinnung nicht aus eigener Kraft ändern könne und alle seine Entscheidungen vorherbestimmt seien, dann könne ihm weder Gutes noch Böses angerechnet werden. Der Mensch habe keine Wahl. Wenn er etwas Böses tut, sei ist letztlich nur Satan, der durch diesen Menschen wirke. Es wäre ja interessant, wenn sich dann auch jeder Mörder vor Gericht „rechtfertigen“ dürfte, nicht er als Mörder sei für das Verbrechen verantwortlich, sondern die von ihm benutzte Mordwaffe.
Der Mensch als ein unvernünftiges und unmündiges Reittier, gelenkt und gezwungen entweder zum Guten oder zum Bösen. In der Tat bezeichnet ihn Luther auch ähnlich. „So ist der menschliche Wille in die Mitte gestellt, wie ein Zugtier. Wenn Gott darauf sitzt, will und geht es, wohin Gott will, wie der Psalm sage ‚Ich bin gemacht wie ein Lasttier und ich bin immer mit dir.‘ Wenn Satan darauf sitzt, will und geht es, wohin Satan will. Und es liegt nicht an seinem Willensvermögen, zu einem von beiden Reitern zu laufen oder ihn zu suchen. Vielmehr streiten die Reiter selbst darum, es in Besitz zu nehmen und in Besitz zu behalten.“10
Wenn aber der Mensch Martin Luther von „Gut“ und „Böse“ spricht, dann scheint offensichtlich sogar auch er eine Ahnung von diesen sittlich relevanten Werten zu haben. Denn ein „Zugtier“ kann niemals in solchen Kategorien denken! Wenn aber ein Mensch, Martin Luther inklusive, etwas als „gut“ oder „böse“ wahrnimmt, besitzt er auch die Willensfreiheit, sowohl diese als solche zu erkennen als auch zwischen den beiden zu entscheiden – trotz der Erbsünde und der durch sie verursachten Schwächung (nicht Vernichtung!) des sittlichen Willens des Menschen.
Folgen eines geknechteten Willens.
Aus dem System Luthers ergeben sich jedoch einige Probleme. Wenn der Mensch lediglich das „Zugtier“ des Guten – oder des Bösen – ist und selbst keinen Einfluss darauf hat, welcher Seite er sich zuwenden will, stellt sich aber die Frage, wie man die Unfreiheit des Menschen und gleichzeitig die Gerechtigkeit Gottes annehmen kann. Nach welchen Kriterien wählt Er die Bevorzugten unter den Menschen aus? Und ist Gott nicht höchst ungerecht, wenn Er denjenigen, der Seiner Gnade nicht teilhaftig wird, dafür auch noch mit der ewigen Verdammnis bestraft? Die Frage stellt sich, warum Gott die Dominanz des Bösen über den Menschen überhaupt zulässt. Denn offensichtlich ist er diesem doch überlegen.11
Ohne den freien Willen hat das Böse im System Luthers mehr den Charakter der Grausamkeit Gottes. Denn streng genommen bestraft Gott den Menschen, der in die Sünde fällt, aus reiner Willkür. Denn der Mensch kann ja nichts dafür, er konnte ja überhaupt keinen sündhaften Vorsatz fassen. „Wir tun alles aus Notwendigkeit, nichts aus freiem Willensvermögen. Denn die Kraft des freien Willensvermögens ist nichts und tut nichts und vermag nichts Gutes, wenn die Gnade fehlt.“12 Es geschehe alles, was geschieht, notwendigerweise, weil es von Gott so gewollt sei. Alles geschehe so, wie Gott es wolle. Was ist dann aber mit den bösen Handlungen? Außerdem wird hier ein Bild Gottes gezeichnet, wonach Er bewusst und willentlich Böses tun könne und somit auch intentional Böses tun wolle, und zwar in dem Maß, wie die Freiheit des menschlichen Willens geleugnet wird. Denn wenn Gott beliebig entscheide, wer sozusagen böse handelt und wer nicht, zwinge Er den einen Menschen, böse zu werden, und den anderen, sozusagen gut zu werden. Nach Luther ist „Gott“ also ein absoluter Willkürherrscher, für den die Moral ausdrücklich keine Rolle spiele.
Jesus hat dagegen ausdrücklich betont: „Nicht jeder, der zu mir sagt: Herr, Herr!, wird in das Himmelreich eingehen, sondern nur, wer den Willen Meines Vaters tut, der im Himmel ist“. (Mt 7,21). Luther eliminiert mit seinen betreffenden Thesen dagegen eine jegliche Sittlichkeit und Moralität aus dem Glauben und macht Gott letztendlich sogar zu einem furchtbaren Monster, welchem es völlig egal sei, ob der Mensch Schmerz, Elend und Gewalt verursacht und verbreitet oder ob er an einer echten und selbstlosen Gottes- und Nächstenliebe interessiert sei und sich auch praktisch dafür einsetzte.
Jedoch liegt die Antwort auf das "Dilemma" Luthers in der katholischen Lehre: Gott ist gut, das Gute schlechthin. Daher ist auch Sein Wille vernünftig und gerecht. Jeder Willensentschluss des Menschen, der der sittlichen Qualität des Willens Gottes folgt, ist daher vernünftig und gerecht. Eine Handlung dagegen, die gegen den göttlichen Willen steht, ist daher sowohl unvernünftig als auch ungerecht und schlecht. Da der göttliche Wille, der absolute Wille, das Sein schlechthin ist – alles Sein ist durch diesen Willen erschaffen worden –, kann das Unvernünftige als die Antithese zum Sein aufgefasst werden. So ist das Böse nicht nur unvernünftig, sondern als Gegenwille zum Guten auch metaphysisch gewissermaßen ein Nichts, der ewige Tod, weil es dem Prinzip allen Seins widersprechen will.
Nicht umsonst heißt es in der heiligen Schrift: „Und Gott schuf den Menschen als Sein Abbild, als Gottes Abbild schuf Er ihn.“ (1 Mos 1,27). Dieses Ebenbild ist in der geistigen Natur des Menschen abgebildet. Dieses göttliche Ebenbild in der Seele des Menschen ist der sittliche oder moralische Imperativ („du sollst...“). Er gibt uns die Richtung des Guten vor und verbindet uns sozusagen mit Gott. Gott möchte, weil er vollkommen gut ist, dass der Mensch ebenfalls das Gute anstrebt. Das garantiert uns aber auch unseren freien Willen. Weil nämlich der sittliche Imperativ voraussetzt, dass unsere Vernunft fähig ist, das Gute zu erkennen und danach streben zu können. Unsere Freiheit besteht eben darin, den Willen Gottes zu erkennen, danach zu handeln und seinen Willen zu bejahen.
Gegen den Willen Gottes zu handeln, wäre demnach unvernünftig, da dies eine Entfernung von Gott bedeutet. Das Böse stellt seinem Wesen nach eine Intention gegen das Gute, also eine absichtliche Leugnung Gottes als des Guten und Vernünftigen dar. Folgt der Mensch nun dieser Unvernunft, macht er das ebenfalls aus freien Stücken. Denn er weiß ja nach wie vor, was gut und was böse ist. Sein Fehler liegt darin, der Versuchung des Bösen nachgegeben zu haben, obwohl er es eigentlich besser weiß. Daher ist die Gnade Gottes für den Menschen auch so wichtig, da sie ihm die Kraft gibt, dieser Versuchung zu widerstehen. An dem Umstand, dass der Mensch dennoch frei wählen kann zwischen Gut und Böse, ändert das nichts. Somit ist und bleibt der Mensch (trotz der Erbsünde und der dadurch verursachten Schwächung des sittlichen Willens des Menschen) sehr wohl verantwortlich für seine entsprechenden sittlichkeitsrelevanten Entscheidungen – weder Gott noch der Teufel zwängen ihn dazu. Und warum sollte es den Teufel oder da Böse nach Luthers Logik überhaupt geben? Wenn es doch nichts außer dem Willen Gottes gäbe? Wie kann es dann da einen bösen Willen geben, der neben diesem existiert? Und wenn es diesen schon gibt, wieso kann dann auch nicht der Mensch einen eigenen Willen haben? Denn es ist durchaus so, dass Luther den bösen Willen nicht als einen Teil Gottes ansieht, sondern als von ihm verschieden. Das widerspricht aber der Aussage Luthers, der Mensch hätte keinen freien Willen, weil dieser die Allmacht Gottes einschränken würde.
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass Luther an einer Stelle doch von „Buße“13 redet, die der Mensch zu leisten habe, andernfalls würde man eine „unvergebbare Sünde“ begehen. Wie aber passt der Akt der Buße in das Denkgebäude Luthers, wenn er schreibt, „wenn Satan darauf sitzt, will und geht es, wohin Satan will.“ Buße als die demütige Bemühung des Menschen, Genugtuung und Wiedergutmachung für seine sittlichen Vergehen zu leisten, ist aber nur möglich, wenn der Mensch auch voll verantwortlich ist für seine entsprechenden Absichten und Handlungen. Und welchen Sinn hätte Buße noch, wenn der Mensch keine sittliche Verantwortung für sein Tun und Lassen träge, sondern zu allem nur wie eine willenlose Puppe gezwungen würde – entweder von Gott oder vom Teufel? Buße setzt echte und aufrichtige Reue voraus.
Im System Luthers ist das Bereuen eines Menschen aber lediglich ein wie auch immer zu verstehendes Bereuen von Taten, für die er aber selbst keine eigentliche Verantwortung trage. Denn ohne den freien Willen fehlt ja die notwendige Voraussetzung für die Buße als des demütigen Versuchs einer moralisch-kompensierenden Leistung, wie sie überhaupt Sinn macht. Bei Luther empfindet der Mensch „Reue“ vielmehr, weil er sie notwendigerweise empfinden soll.
Kurz gesagt: In dem System der Unfreiheit des menschlichen Willen, wie es Martin Luther entwirft, verliert die menschliche Existenz jede moralische Relevanz. Denn nach ihm bestehe ja die Moral ausdrücklich nicht darin, in Entsprechung zum heiligen Willen Gottes selbst willentlich gut zu sein, sondern lediglich darin, unter Zwang das zu tun und zu denken, wozu Gott oder der Teufel einen bringen. Luthers Theorie kann durchaus als eine Lehre von der Prädestination, der Vorherbestimmung Gottes verstanden werden, wonach – um es salopp zu formulieren – die Plätze im Paradies schon vor aller Zeit vergeben worden seien und man als Mensch nicht den geringsten Einfluss auf die Frage nach deren Vergabe habe. Analog könne der Mensch auch absolut nichts dagegen tun, wenn er zur Verdammung in der Hölle vorherbestimmt sein sollte. „Nachdem zugestanden ist und feststeht, dass das freie Willensvermögen nach Verlust der Freiheit unter die Knechtschaft der Sünde gezwungen ist und nicht irgendetwas Gutes wollen kann, kann ich diese Worte nur so verstehen, das freie Willensvermögen sei ein leeres Wörtlein, dessen Inhalt verloren gegangen ist.“14 Der Begriff des freien Willens selbst ist nach Luther eine Irreführung und sollte vermieden werden. Denn er beschreibt etwas, das es nicht geben kann. Der Sündenfall habe den Menschen seiner Freiheit beraubt und in die Knechtschaft der Sünde geführt, aus der er sich nicht zu befreien vermag. Nur die Gnade Gottes, die nicht erbeten werden könne, könne ihn aus diesem Zustand reißen. Die Erlangung der Gnade sei jedoch außerhalb seines Einflusses und somit sei er völlig hilflos seinem Schicksal ausgeliefert. Nach katholischer Lehre will Gott in Seiner unendlichen Liebe dagegen, dass der Mensch sich in freier Willensentscheidung für die Gnade, für das Gute und gegen das Böse entscheidet. Hier teilt Gott Seine Gnaden jedem zu, der sich dafür öffnet. Diese Gnade bietet dem Menschen nämlich eine Chance, sich aus dem Sumpf der Sünde zu befreien und am neuen Leben im geistigen Lichte Gottes teilzunehmen. Allerdings muss der Mensch mit der Gnade auch mitwirken, indem er an sich arbeitet und seinen Willen sehr wohl auch praktisch in Entsprechung zum heiligen Willen Gottes bringt!
Fazit:
Nun, es dürfte wohl einleuchtend sein, warum protestantische Theologen in extreme Schwierigkeiten geraten, wenn sie einerseits an der Lehre Martin Luthers festhalten, jedoch dem Menschen keinen Freibrief für alles einräumen wollen, sprich: ihm dennoch nicht die Verantwortung für seine Taten absprechen wollen. Denn in der Theorie Luthers ist der Mensch in Bezug auf das Treffen moralischer Entscheidungen ein unfreies Geschöpf Gottes, das bei jedem Willensentschluss konkret in nicht zu verstehender Weise auf die sich ausschließlich determinierend auswirkende Gnade Gottes angewiesen sei und daher für sein Seelenheil aktiv nichts beitragen könne. Luther kommt zu diesem Schluss, weil für ihn die Allmacht Gottes und der freie Wille des Menschen immer in Konkurrenz zueinander stehen.15 Luther sieht im freien Willen des Menschen irrigerweise etwas Absolutes, gleich wie in der Allmacht Gottes. Der Mensch könne nach Luther daher entweder frei leben und bedürfte dann der Gnade Gottes nicht, oder er lebe in der wie auch immer von Luther verstandenen Gnade Gottes, sei dann jedoch nicht frei. Daher müsse man, nach Luther, die Gleichung in eine Richtung auflösen. Da für ihn die Allmacht Gottes ja nicht zur Disposition stehe, weil an ihr die ganze Schöpfung hänge, geht seine Analyse des menschlichen freien Willens ungünstig für diesen aus. Das freie Willensvermögen ist für Luther nur ein „leeres Wörtlein, dessen Inhalt verloren gegangen ist.“ Es ist daher durchaus richtig, Luther einen gewissen Fatalismus nachzusagen, weil es für den Menschen nach ihm in der Tat keine Möglichkeit gibt, sein ewiges (wie auch zeitliches) Schicksal durch richtige Entscheidungen positiv zu beeinflussen.
Dabei hätte es gerade Luther besser wissen müssen. Denn ihm als einem Augustinermönch und Doktor der Theologie sollten eigentlich die Schriften des heiligen Augustinus geläufig sein. Auch Augustinus hat ein Werk über den freien Willen geschrieben. Im Gegensatz zu Luther deutet schon der Name des Werks den Unterschied an: De libero arbitrio (Vom freien Willen). Hier schreibt Augustinus: „So leugnen wir nicht, daß Gott alles Zukünftige kennt und wir dennoch wollen, was wir wollen. Denn da er unseren Willensentschluß vorausweiß, wird es das, was er vorausweiß, auch geben. Es wird also den Willensentschluß geben, weil er ihn vorausweiß. Es wird keinen Willensentschluß geben können, wenn er nicht in unserer Macht stehen wird. Also weiß er auch die Macht vorher. Folglich wird mir die Macht durch sein Vorherwissen nicht genommen; vielmehr wird sie mir umso sicherer zur Verfügung stehen, weil er, dessen Vorherwissen unfehlbar ist, vorherweiß, daß ich sie besitzen werde.“16 Ein Vorherwissen Gottes muss also nicht zwangsläufig die Unfreiheit des Menschen bedeuten. Bei Augustinus ist das Vorherwissen vielmehr ein Garant für die Willensfreiheit. Denn Gott hat in Seiner unendlichen Allmacht den Menschen als ein freies Wesen geschaffen und diesem Sein Gesetz, das grundsätzliche Sittlichkeitsverständnis, in das „Herz geschrieben“ (Röm 2,15), damit der Mensch danach handle, sich daran orientiere!

Christian Schumacher

1 LUTHER, Martin: De servo arbitrio/Vom unfreien Willensvermögen (1525). In: Martin Luther. Lateinisch-deutsche Studienausgabe. Bd. 1. Der Mensch vor Gott. Hrsg. v. Winfried Härle. Leipzig 2006, S. 219-661, hier S. 247.
2 Ebd. S. 251 (auch folgendes Zitat).
3 Ebd. S. 253(auch folgendes Zitat) Eine „zufällie Tat“ ist eine Tat, die vom Menschen getroffen wird, gegen den Willen Gottes.
4 LUTHER, Martin: Tractatus de libertate christiana. Abhandlung über die christliche Freiheit (1520). In: Martin Luther: Lateinisch-deutsche Studienausgabe (LDStA). Herausgegeben von Wilfried Härle, Johannes Schilling und Günther Wartenberg unter Mitarbeit von Michael Beyer. Band II: Christusglaube und Rechtfertigung. Herausgegeben und eingeleitet von Johannes Schilling. Leipzig 2006, S. 120-185, hier S. 123 (ebenso beide folgenden Zitate).
5 Luther orientiert sich hier offensichtlich am fünften Kapitel des Galaterbriefes des hl. Apostel Paulus, in dem es heißt: „(16) Ich aber sage [dies]: Wandelt im Geist und ihr werdet [das] Begehren des Fleisches nicht ausführen. (17) Denn das Fleisch begehrt gegen den Geist auf, der Geist gegen das Fleisch; denn sie liegen miteinander im Streit, sodass ihr nicht das tut, was ihr [eigentlich] wollt.“ ( Gal 5, 16f.)
6 LUTHER 1520, S. 127.
7 LUTHER 1525, S. 297 (auch folgendes Zitat).
8 Ebd. S. 255.
9 Ebd. S. 291 (auch folgendes Zitat)
10 LUTHER 1525, S. 291.
11 Vgl. Ebd. S. 291.
12 Ebd. S. 293/95.
13 LUTHER 1525, S. 245 (auch folgendes Zitat).
14 Ebd. S. 367.
15 Vgl. Ebd. S. 575.
16 LA, III, 8,34,221

 

 

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