Schismatische Weihen?

1) Immer wieder hört man von Fällen, in welchen im vermeintlich traditionalistischen Bereich jemand zum Priester oder Bischof geweiht wird, obwohl es da offenkundig klare bzw. schwerwiegende Unregelmäßigkeiten gibt. Entweder werden da solche Kandidaten geweiht, die zuvor von uns bekannten ernsthaften katholischen Bischöfen abgewiesen und aus deren Priesterseminarien weggeschickt worden sind. Oder (bzw. und) es treten dabei solche Männer als Weiheväter auf, welche zwar im Besitz der Bischofsweihe sind, aber entweder ernsthaften Menschen negativ aufgefallen sind und somit nicht ohne hinreichenden Grund einen schlechten Ruf haben, oder in sakramentaler Gemeinschaft stehen mit Personen und Gruppen, die nicht nur zweifelhaft katholisch sind, sondern sogar eindeutig schismatisch oder häretisch.
Was ist von solchen Weihen zu halten? Können solche Weihespender als rechtmäßige katholische Bischöfe gelten? Und können die betreffenden von solchen Bischöfen geweihten Priester (auch wenn diese Weihen gegebenenfalls sogar als gültig angesehen werden sollten) als rechtmäßige katholische Priester anerkannt werden und somit z.B. auch den Weg in unsere Gemeinden finden?
Nun, wir stimmen wohl alle darüber überein, dass wir deswegen den “Neuerungen” des Vatikanums II. und der darauffolgenden “Reform”-Zeit widerstanden haben und dies auch weiterhin tun wollen, weil wir um der geoffenbarten Wahrheit Jesu Christi und unseres ewigen Heiles willen eben katholisch bleiben und somit auch keine Zugeständnisse an irgendeine Irrlehre oder irgendein Schisma machen wollen. Es ist doch wohl unser aller gemeinsamer Konsens, dass wir nicht von der überlieferten Glaubenslehre Christi abrücken wollen und ebenfalls gewillt sind, der von Ihm gestifteten Kirche, der katholischen Kirche, unbedingt die Treue zu halten!
Dies muss uns dann unter anderem auch veranlassen, nicht nur vorsichtig zu sein mit Weihekandidaten, die sich als solche anmelden, und sie gewissenhaft zu prüfen, ob sie nämlich die erforderlichen Voraussetzungen mitbringen (dazu sind Priesterseminarien ebenfalls da!), sondern auch jene Personen ernsthaft unter die Lupe zu nehmen, die manchmal sogar ganz plötzlich irgendwo aus der Versenkung auftauchen und vorgeben, katholische Bischöfe zu sein bzw. Priester für die katholische Kirche weihen zu wollen. Denn würden wir eine solche Umsicht nicht besitzen (wollen), würden wir gegen elementare Prinzipien der katholischen Kirche verstoßen und somit gegen sie handeln!
2) Man schaue sich also zuerst die Weihelinien solcher gerade angesprochener Bischöfe an. In einem konkreten Fall (Person A) erhielt ein späterer Bischof nach uns vorliegenden Informationen seine erste Priesterweihe von einem Bischof der altkatholischen schismatischen Gemeinschaft in Tschechien.
Das überlieferte katholische Kirchenrecht von 1917 führt dazu (vgl. can. 2372) aus: “Ordentliche und außerordentliche Weihespender, die durch hoheitlichen Spruch (Urteil oder Strafverfügung) gebannt, des geistlichen Dienstes enthoben, mit der persönlichen Gottesdienstsperre belegt oder in offenkundiger Weise vom Glauben abgefallen, irrgläubig oder abtrünnig geworden sind, haben die Befugnis zur Ausübung der Gewalt, die heiligen Weihen zu spenden, verwirkt (can. 2261 § 1). Wer es wagt, sich von einem solchen nichtberechtigten Spender weihen zu lassen, ist zur Strafe an der Ausübung jeder Weihegewalt behindert; es ist verstärkter Vorsatz erfordert. Wer sich in gutem Glauben von einem Nichtberechtigten weihen lässt, ist nicht befugt, die so empfangene Weihegewalt auszuüben, bis der Heilige Stuhl von dem Mangel der rechtmäßigen Weihe befreit hat.”(1)
Da nun aber jeder weiß, dass die Altkatholiken in jedem Fall “in offenkundiger Weise ... abtrünnig geworden sind”, das heißt schismatisch sind, können deren Bischöfe (sofern diese überhaupt gültig geweihte Bischöfe sein sollten, was im Einzelfall zu überprüfen wäre!) nicht als rechtmäßige Weihespender in Frage kommen! Wer sich aber dennoch von einem solchen schismatischen Bischof eine Weihe hat geben lassen, wurde früher von der katholischen Kirche niemals als ein rechtmäßiger katholischer Priester oder Bischof anerkannt.
Im Gegenteil, er wurde als jemand angesehen, der im Verdacht steht, ebenfalls schismatisch zu sein, denn er pflegte ja communicatio in sacris - eucharistische Gemeinschaft - mit einer schismatischen Gemeinschaft! Und hat er die Angelegenheit nicht bereinigt (d.h. sich mit der Kirche ausgesöhnt), sondern seine Weihegewalt (in eben schismatischen Kreisen) ausgeübt, musste bei ihm ebenfalls auf das ausdrückliche Vorhandensein der schismatischen Gesinnung geschlossen werden! Es wäre da nämlich komplett absurd gewesen, sich eventuell darauf zu berufen, man hätte “in gutem Glauben” gehandelt!
Hat aber jemand den Fehltritt des Empfangs einer seiner Weihen von einem Schismatiker ausdrücklich bereut und die ernsthafte Absicht erklärt, wieder voll katholisch werden zu wollen, musste er in einem äußeren kanonischen Akt zurück konvertieren! Dafür gibt es mehrere konkrete Beispiele, die auch dem Autor dieser Zeilen persönlich bekannt sind. Und was in der katholischen Kirche vor dem Vatikanum II. gegolten hat, gilt auch für uns heute, wollen wir katholisch sein und bleiben!
Es ist also ein gewaltiger Irrtum anzunehmen, man könne eine Weihe von einem Häretiker oder auch “nur” Schismatiker empfangen, ohne dass dies entsprechende Folgen für den eigenen Kirchenstatus hätte. Manchmal heißt es: “Er hat ja nur die Weihe empfangen, nicht aber der Häresie oder dem Schisma seines Weihevaters zugestimmt”. Diese Annahme ist eindeutig falsch! Denn der, der sich als bisheriger Katholik von einem häretischen oder auch “nur” schismatischen Bischof irgendeine Weihe “geholt” hat, wurde danach auch im Falle der Reue daran gehindert, diese unkanonisch erhaltene Weihestufe in der katholischen Kirche auszuüben! Denn wenn jemand die Gesetze und die Ordnung der Kirche mutwillig missachtet, darf er nicht damit rechnen, dass er die Kirche mit seiner Kalkulation etwa auch noch austricksen könnte!
Oder man sagt, dass man sich im Notfall die Weihen zum Beispiel auch von den Orthodoxen geben könnte. Nein, wir haben heute rechtmäßige katholische Bischöfe, die in der Nachfolge jener Bischöfe stehen, die während und nach dem unglückseligen Vatikanum II. dessen Irrtümern widerstanden und den katholischen Glauben bewahrt haben, und dürfen somit nicht rechtens auf die Orthodoxen oder auch auf die Abkömmlinge der Mariaviten, der Utrechter Union usw. schielen. In der Kirche gibt es Gesetze, und jedes Glied der Kirche ist daran gebunden bzw. wird daran gemessen!
So auch jene Person A, die nicht nur niemals bei einem zweifelsfrei katholischen Bischof konvertiert, sondern sich später von Bischof B bedingungsweise zum Priester hat nachweihen lassen, der seine Bischofsweihe nicht nur mehrere Male empfangen hatte, sondern immer von Bischöfen aus schismatischen Gemeinschaften, wobei eine dieser Gemeinschaften unter Papst Pius XII. ausdrücklich exkommuniziert wurde!
Dann wird berichtet, jene Person A hätte sich einige Jahre später noch einmal die Priesterweihe geben lassen, diesmal angeblich von einem namentlich bekannten offiziellen Bischof der “Konzilskirche” (der selbst noch nach dem alten Ritus zum Bischof geweiht wurde und somit als ein gültig geweihter Bischof angesehen werden kann). Nun hat aber dieser Bischof zu seinen Lebzeiten stets vehement bestritten, eine solche Weihe an der Person A vollzogen zu haben. Allerdings zeigt die Tatsache, dass sich die Person A mehrere Male weihen ließ (wie wir im Folgenden noch weiter sehen werden), dass sie entweder irgendwelche Zweifel an der Gültigkeit ihrer Weihen hatte oder mit dem hl. Weihesakrament ganz einfach gespielt hat!
Seine erste Bischofsweihe erhielt die Person A ebenfalls von den Altkatholiken in Tschechien - wiederholt ein eindeutig schismatischer Akt! Und erneut keine Konversion zur katholischen Kirche!
Zum zweiten Mal ließ sie sich dann von jenem Bischof B (bedingungsweise) zum Bischof weihen, von welchem oben bereits die Rede war. Dies geschah im Zusammenhang mit dem lächerlichen “Konklave” in Assisi, bei welchem neben einigen wenigen eindeutig schismatischen Klerikern auch zahlenmäßig mehrere Laien durch die Abgabe ihres aktiven Stimmrechts teilgenommen haben und den “Papst Linus II” “gewählt” haben. Später bezeichnete sich Person A in einem Brief ausdrücklich als “Kardinal” von diesem “Linus II.”!
Fünf Jahre später soll sich die Person A zum dritten Mal die Bischofsweihe gegeben haben - dieses Mal vom offiziellen Jesuitenbischof Pavel Hnilica, der ein Freund von Johannes Paul II. war. Bezeichnenderweise soll diese Weihe sogar im Vatikan in Rom stattgefunden haben. Wurde somit die Person A nach dem modernistisch-“reformierten” (und somit als ungültig anzusehenden) Weiheritus von Paul VI. “geweiht”? Hat sie sich somit dem modernistischen Rom unterstellt?
Aber damit immer noch nicht genug! Weitere fünf Jahre später lässt die Person A über sich zum vermeintlich vierten Mal (!) den Ritus der Bischofsweihe ergehen - dieses Mal von Bischof C, der ebenfalls nicht als ein seriöser katholischer Bischof bekannt ist bzw. in Erscheinung trat.
Es wird behauptet, die Person A hätte sich später von jenem oben erwähnten “Linus II.” distanziert. Aber was ändert dies an der Tatsache, dass sie unseriös und schismatisch ist? Denn auch ein orthodoxer Kleriker wird zum Beispiel nicht automatisch dadurch zum Katholiken, dass er Kritik entweder an der orthodoxen Lehre oder an seinen Kirchenoberen äußert oder sich von diesen wie auch immer distanziert. Es muss eine ganzheitliche und aufrichtige Reue vorhanden sein, die zum äußeren Akt der Konversion durch einen ernsthaften bzw. eindeutig katholischen Bischof führt!
Manche andere, die “Linus II.” anerkannten bzw. sogar persönlich “wählten”, haben sich in der jüngsten Zeit ebenfalls von ihm distanziert. Aber aus welchem Grund? Weil sie etwa diese ganze Geschichte als ein lächerliches und schismatisches Abenteuer ansehen? Nein, nur weil sie mit der “Amtsführung” jenes “Papstes” völlig unzufrieden sind ...und an seiner statt lieber einen anderen “wählen” wollen!
Wenn sich also jemand, der bis dahin katholisch war, zum Beispiel von einem solchen Bischof, wie die Person A es ist, irgendeine Weihe geben lässt, kann und darf er - wendet man katholische Grundprinzipien an - nicht als ein rechtmäßiger katholischer Priester oder Bischof angesehen werden! Denn sonst würde man das Sektierertum auf eine völlig unzulässige Weise aufwerten und somit “gesundbeten” bzw. sich der großen Gefahr aussetzen, somit auch selbst zur Sekte zu werden! Im Gegenteil, einem solchen Personenkreis darf man nicht nur nicht den Weg in unsere Gemeinden ebnen, sondern muss vor ihm (in sachlicher Weise) um der katholischen Kirche willen sogar ausdrücklich warnen!
3) In einem anderen Fall ist die Weihelinie eines Bischofs (Person D aus Südafrika) zwar in Ordnung. Aber sogar der Bischof, der diesen Bischof D zum Bischof weihte, brach mit ihm, weil er sich irgendwann später der oben erwähnten Witzfigur “Linus II.” anschloss und mit diesem und den diesen anerkennenden schismatischen Klerikern die so genannte communication in sacris praktizierte.
Später trennte sich die Person D von dieser Gruppe, aber nur, um sich einer noch übleren Sekte anzuschließen! Denn er pflegte daraufhin eucharistische Gemeinschaft mit einer Gruppe in Kanada, die 1962 entstanden ist und nicht einmal selbst den Anspruch erhebt, in irgendeinem Zusammenhang mit der katholischen Kirche aller Jahrhunderte zu stehen. Man betrachtet sich als eine von der katholischen Kirche als solcher gänzlich unabhängige “Kirche” und führt seine Entstehung auf irgendeine vermeintliche Offenbarung des Himmels zurück. Der eigene “Papst” sei dann ebenfalls aufgrund jener „himmlischen Botschaft“ (von Jesus?) ernannt worden.
Diese Gruppe tritt übrigens für die Priesterweihe der Frauen ein und soll nach Auskunft eines uns bekannten amerikanischen Priesters auch tatsächlich schon Nonnen zu “Priesterinnen” “geweiht” haben, die nun eben im vollen Umfang Messen “lesen” und Sakramente “spenden”!
Wer sich also mit dieser nicht nur schismatischen, sondern sogar eindeutig häretischen Sekte in Sakramentsgemeinschaft befindet, macht sich selbst in jedem Fall wenigstens der Häresie verdächtig. Denn wenn jemand als “Bischof” nicht verstehen sollte, dass man als Katholik nicht die geringste eucharistisch-sakramentale Gemeinschaft mit einer solchen Gruppierung pflegen darf, die “in offenkundiger Weise” (!) sowohl “irrgläubig” als auch “abtrünnig geworden” ist (CIC/Mörsdorf), dann fehlt es ihm offenkundig an hinreichendem Willen, katholisch zu sein.
Kann man dann einen Mann, der sich von diesem Bischof D zum Priester weihen lässt, ohne weiteres als rechtmäßig katholisch anerkennen (zumal wenn er vor dieser Weihe von seriösen katholischen Bischöfen nicht ohne Grund als Weihekandidat abgewiesen worden ist)? Wohl kaum, denn entweder hat er um die sektiererischen Eskapaden seines Weihevaters gewusst und sie somit absichtlich ignoriert, oder er machte sich nicht die geringste Mühe, wie geboten elementare Informationen über den kirchlichen Status des Bischofs in Erfahrung zu bringen, von dem er geweiht werden wollte. Denn wenn er nur ein bisschen an Informationen über Bischof D interessiert gewesen wäre, hätte er sie ziemlich leicht und schnell in Erfahrung bringen können! Und wem es nicht wichtig genug erscheinen sollte, ob er von einem zweifelsohne katholischen Bischof geweiht würde oder nicht, der hat ein Problem bzw. hat eine ganze Menge zu erklären. Jedenfalls kann in diesem Fall ebenfalls kaum davon gesprochen werden, dass ein solcher Weihekandidat “in gutem Glauben” gehandelt hätte...
4) Erschwerend kommt hinzu, dass die erwähnten Bischöfe A und D praktisch jedem und sofort die Priester- und gegebenenfalls auch die Bischofsweihe spenden, die sich ihnen anempfehlen, auch wenn ihnen diese Kandidaten nie zuvor im Leben begegnet sind und sie sie auch sonst nicht hinreichend kennen. (Dies allein macht sie schon verdächtig!) In dem einen Fall weihte Bischof D einen Kandidaten, bereits nachdem dieser ihn 2-3 Wochen in Südafrika besuchte - auf die Empfehlung eines Priesters hin, welchen Bischof A zuvor ebenfalls überhaupt nicht kannte (wobei dieser Priester den betreffenden Kandidaten ebenfalls nicht hinreichend kannte)! Kann es denn noch unseriöser ablaufen?
Und Bischof A weihte jemand zum Priester, den er nicht nur nicht (ernsthaft) kannte, sondern der überhaupt keinen einzigen Tag (!) in irgendeinem Priesterseminar als Seminarist verbracht hatte und auch sonst bei keinem Bischof oder Priester ernsthaften theologischen Studien nachgegangen ist. Dieser Kandidat wurde somit auch von keinem katholischen Geistlichen im Hinblick auf seine Berufung (wozu auch die Überprüfung der persönlichen Fähigkeiten und Defizite gehören) geprüft bzw. zur Weihe empfohlen, was aber nach dem überlieferten katholischen Kirchenrecht aus guten Gründen dringend erforderlich ist!
5) Jeder möge selbst beurteilen, ob dies alles noch irgendetwas mit einer ernsthaften Katholizität zu tun hat oder nicht eher sämtlichen kirchlich-kanonischen Prinzipien Hohn spottet! Auf diese Weise wird die gesamte traditionalistische bzw. sedisvakantistische Bewegung diskreditiert! Es möge sich also der betreffende Personenkreis bitte ernsthaft besinnen, welchen Schaden er mit seinem letztendlich unverantwortlichen Handeln anrichtet...
Man kann und darf sich also nicht nach eigenem Gutdünken bzw. privaten Dafürhalten zum Priester (oder Bischof) weihen lassen, ganz zu schweigen davon, dass man als Weihevater einen Bischof wählt, der alles andere als rechtmäßig katholisch, sondern schismatisch oder teilweise sogar häretisch sind! Denn es geht keinesfalls allein darum, dass jemand Priester wird - man muss innerhalb der katholischen Kirche und in Entsprechung zu katholischen Grundsätzen Priester werden! Denn sonst könnte man ja gleich die katholische Kirche verlassen und zu den schismatischen Gemeinschaften übertreten...
Seitens einiger Laien ist bereits eingewandt worden, die Kritiker solcher Weihen würden ja keine ordentliche Jurisdiktion (kirchlich-kanonische Beauftragung) besitzen, diesen Weihen grundsätzlich die kanonische Rechtmäßigkeit (oder einem Kandidaten die priesterliche Berufung) absprechen zu dürfen. Nun, zur Feststellung eines objektiven Sachverhalts bedarf es keiner kirchlichen Beauftragung, sondern neben einigen Sach- und Fachkenntnissen vor allem eines gesunden Menschenverstandes! (Oder soll man einem katholischen Priester etwa ebenfalls die “Jurisdiktion” absprechen, wenn er einmal solche Gebote Gottes predigt, die dem betreffenden Zuhörer etwa “unbequem” erscheinen sollten?)
Und außerdem heißen doch die, welche an unserer Kritik an jenen illegitimen Weihen in gerade genannter Weise etwas aussetzen, ihrerseits jene Weihen aber doch gut bzw. verteidigen ihre Berechtigung. Somit beanspruchen sie ihrerseits doch sehr wohl eine wie auch immer geartete “Jurisdiktion”, solchen Weihen die Rechtmäßigkeit (bzw. den Kandidaten die Berufung) zuzusprechen.
Es ergibt sich somit ein seltsames Bild: hinreichend ernsthafte katholische Priester oder Bischöfe, die vielleicht auch noch nicht erst seit gestern als Seelsorger tätig sind, hätten angeblich keine ausreichende Ahnung oder “Jurisdiktion”, um beurteilen zu können, was es zum Priestersein braucht, bzw. keine “Berechtigung”, jemand die priesterliche Berufung gegebenenfalls auch abzusprechen; ein Laie dagegen, der eben keinen einzigen Tag Priester war, will aber eine solche Kenntnis bzw. Legitimation sehr wohl besitzen, da er sich doch für einen Kandidaten bzw. für eine Weihe einsetzt! Es verstehe diese “Logik”, wer will...
6) Wir sind somit mehr oder weniger alle, Priester wie Laien, dafür verantwortlich, ob wir (offenkundigen oder latenten) schismatisch-sektiererischen Elementen den Zugang zu unseren Gemeinden gewähren, oder ob wir solchen Angriffen in der Besinnung auf elementare kirchliche Grundsätze mannhaft Widerstand leisten ...und auf diese Weise ebenfalls unsere unverbrüchliche Treue zur Kirche Christi unter Beweis stellen! Man kann natürlich so tun, als würde diese ganze Frage einen kaum etwas angehen (sofern sie natürlich jemand irgendwie betrifft). Aber eine solche Einstellung würde doch, seien wir ehrlich, sowohl einer Flucht vor der Realität als auch dem Nicht-Wahrnehmen-Wollen der eigenen Verantwortung gleichkommen.
Denn welche Signale würden wir denn außerdem aussenden, wenn wir ohne weiteres illegitim oder schismatisch geweihte Priester und Bischöfe in unseren Gemeinden akzeptieren würden? Warum sollten sich denn dann auf der einen Seite junge Männer, die mit dem Gedanken spielen, Priester zu werden, überhaupt einem jahrelangen regulären Seminarbetrieb unterziehen, wenn sie es wesentlich “leichter” haben könnten? Und auf der anderen Seite wäre zu fragen, wodurch sich denn solche Personen, die es z.B. regulär bei katholischen Bischöfen nicht geschafft haben und von ihnen aus gutem Grund abgewiesen worden sind, davon abhalten sollten, sich nicht nur entweder von schismatischen bzw. häretischen oder wenigstens von nicht hinreichend katholischen Bischöfen, sondern darüber hinaus auch noch zum so genannten “Nulltarif” weihen zu lassen, wenn sie von uns sowieso anerkannt werden würden, als wäre sonst nichts gewesen?
Besonders in der heutigen wirren postkonziliaren Zeit, da doch im Bereich der Ekklesiologie ebenfalls vieles in Frage gestellt bzw. bis zur Unkenntlichkeit verunstaltet worden ist, hat ein jeder Katholik das Recht zu wissen, ob der Priester, der vorne am Altar steht, ein über allen Zweifel erhabener rechtmäßiger katholischer Priester ist, ein “Hirt der Schafe” nämlich, der “durch die Tür eintritt”. Oder ob er eventuell jemand darstellt, der “anderswo einsteigt” (vgl. Joh 10, 1f.), das heißt zum Zweck des (für ihn nicht genehmigten) Eintritts zu den Schafen Christi einen anderen, eben nicht rechtmäßigen und somit leider auch einen nicht gottgewollten Weg sucht bzw. wählt. Daraus resultiert dann aber auch unsere Pflicht vor Gott, der katholischen Kirche und dem eigenen Gewissen, sich sowohl durch ein klares Wort als auch durch richtiges praktisches Verhalten gegen solche (offenkundigen oder latenten) schismatischen Elemente auszusprechen. Denn sonst würden wir wichtige kirchliche Grundsätze missachten und die Eine, Heilige, Katholische und Apostolische Kirche nicht wahrhaft lieben!

P. Eugen Rissling

(1) Mörsdorf, K., Lehrbuch des Kirchenrechts auf Grund des Codex Iuris Canonici. Verlag Ferdinand Schöningh Paderborn 1959, Band III, S. 460.

 

 

 



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