Frage : "Was kostet die Heilige Messe?"


... oder: “Wieviel muß ich für die Hl. Messe bezahlen?” - So oder so ähnlich wird man als Priester manchmal von den Gläubigen gefragt, wenn sie einem Meßintentionen geben möchten, d.h. wenn sie einen Priester bitten, beim Meßopfer ganz besonders für jemand Bestimmten oder in einem besonderen Anliegen zu beten. Wie ist es aber mit dieser Meßintention ganz genau bestellt, was ist sie, und wieviel Geld muß schließlich dem Priester für die Zelebration der Messe gegeben werden? 

Nun, die Heilige Messe ist ja die unblutige Erneuerung, die Gegenwärtigsetzung des Kreuzesopfers Jesu Christi, unseres göttlichen Erlösers. Sie ist das höchste Lob- und Dank-, Bitt- und Sühnopfer. Christus selbst ist der eigentliche Opferpriester, in Dessen Person der menschliche Priester lediglich handelt, und die eigentliche Opfergabe, Der Sich hinter den Naturelementen Weizenbrot und Traubenwein befindet - sowohl der Priester als auch die Opfergaben von Brot und Wein repräsentieren Ihn gewissermaßen in der Liturgie auf je eigene Weise, und zwar wirklichkeitsgetreu. 

Deshalb besitzt das Meßopfer einen unendlichen Wert und übertrifft auch jeden anderen Akt der Gottesverehrung! Da die Erlösung eine Gnade Gottes ist und daher letztlich allein Ihm zu verdanken ist, ist sie auch unbezahlbar. Keine Kostbarkeiten dieser Welt können es mit Gottes unendlicher Barmherzigkeit aufnehmen, kein Geld ist imstande, jemals eine einzige Heilige Messe an Wert aufzuwiegen, geschweige denn zu übertreffen. 

Darum ist das Meßstipendium, der Geldbetrag, der dem Priester für die Zelebration der Messe üblicherweise übergeben wird, keinesfalls als eine Art Bezahlung für die Heilige Messe anzusehen, sondern lediglich als ein Beitrag zum Lebensunterhalt des Priesters. Auch wenn sich überall landesübliche Sätze mehr oder weniger eingebürgert haben, gibt es kirchlicherseits keine genauen und streng verpflichtenden Festlegungen über die Höhe der Zuwendung. Es ist sogar denkbar und durchaus möglich, auch wenn unüblich, dass jemand mit der Meßintention kein Meßstipendium verbindet. Auch in diesem Fall muß der Priester diese Meßintention annehmen. Ob und in welcher Höhe ein Meßstipendium gegeben wird, hat keinen Einfluß auf die Lob-, Dank-, Bitt- und Sühnkraft des Meßopfers, noch darf es irgendeine Rolle spielen für die Andacht des zelebrierenden Priesters. Im Hinblick auf die Menschen unterscheidet die katholische Theologie eine vierfache Frucht der Heiligen Messe. 

Zunächst ist die Rede vom “Fructus generalis “, von der allgemeinen Meßfrucht. Sie “besteht in dem Segen und den Gnaden, die aus der Messe allen lebenden und verstorbenen Christgläubigen zufließt. Die Kirche, der Christus das Eigentums- und Verfügungsrecht über Sein Opfer zugestanden hat, will, dass alle ihre Mitglieder an den Früchten teilnehmen, und läßt den Priester als ihr Organ, als ihren und Christi Stellvertreter Gott das Opfer immer anbieten ´pro omnibus fidelibus christianis vivis atque defunctis´ (´für alle lebenden und verstorbenen Christgläubigen´). Diese Frucht, die der Verfügungsmöglichkeit des Zelebranten entzogen ist, wird von Christus und der Kirche allen Gläubigen verliehen, die nicht von der Kirche durch die Exkommunikation ausgeschlossen sind oder sich durch schwere Sünden wenigstens für einen Teil derselben empfangsunfähig gemacht haben.”1 

Diese allgemeine Meßfrucht wirkt fürbittend - den betreffenden Gläubigen werden von der Kirche benötigte Gnaden erbeten, und sühnend - für ihre “unzähligen Sünden, Fehler und Nachlässigkeiten” (Opferung) wird die stellvertretende Genugtuung Jesu Christi erbracht, damit sie mit Gott wieder Frieden schließen können. Manche Theologen meinen, dass das Heilige Meßopfer straftilgend auch zum Nachlaß zeitlicher Sündenstrafen beiträgt. Welchen Trost kann der Umstand, dass die katholische Kirche in jeder ihrer Heiligen Messen aller ihrer Glieder gedenkt, für jemand darstellen, der etwa wegen Krankheit, hohem Alter oder sonstigem triftigen Grund nicht oder äußerst selten an der Heiligen Messe teilnehmen kann! Auf diese Weise wird niemand von der Kirche beim Vollzug ihrer erhabensten und segensreichsten Tätigkeit, bei der Darbringung des Heiligen Opfers, vergessen, niemand ausgeschlossen. Da der Priester aber auch “für alle Umstehenden” (“pro omnibus circumstantibus” - Opferung) opfert, “die Dir dieses Lobopfer für sich selbst und alle die Ihrigen opfern” (“qui tibi offerunt hoc sacrifitim laudis pro se suisque omnibus” - Canon, Gedächtnis der Lebenden), fließt der “Fructus specialis”, die besondere Meßfrucht “unabhängig von der Zuwendung des Priesters nach dem Willen Christi und Seiner Kirche denen zu, die beim Heiligen Opfer anwesend sind und es mitfeiern”2. Macht es ja einen großen Unterschied, ob der katholische Christ beim Hl. Opfer seine eigene Hingabe mit der Christi verbindet oder diese Aktivität nicht auf sich nimmt.

Der Umfang dieser Frucht für den Einzelnen hängt einerseits von der Nähe und der Beziehung zum Opfer ab, in der der Betreffende steht (z.B. Meßdiener, Chorsänger), andererseits vor allem vom Ernst der eigenen Hingabe. Je inniger sich also jemand am Opfer Christi beteiligt, umso mehr Segen Gottes darf er für sich erhoffen und erwarten. Diese Gnaden, die die Gläubigen durch die andächtige Mitfeier der Heiligen Messe verdienen, können sie nach ihrem eigenen Belieben auch anderen Personen zuwenden. Der zelebrierende Priester steht in noch engerer Beziehung zum Hl.Meßopfer als das anwesende gläubige Volk. Indem er nämlich dem göttlichen Erlöser seine Hände, seine Lippen und seinen Willen leiht, handelt er beim Vollzug des Opfers gewissermaßen in der Person Christi und dient Ihm (und der Kirche) als ein treues Werkzeug. Dabei betet er wiederholt u.a. auch für sich selbst mit den geheiligten Worten Jesu Christi, die die privaten Gebete an Wert und Wirkung weit übertreffen. Deshalb kommt ihm der “Fructus specialissimus”, auch “personalis” oder “individualis” genannt, zu. Diese ganz besondere, an ihn als Priester gebundene Meßfrucht fließt ihm allein aufgrund der Tatsache zu, dass er das Heilige Meßopfer darbringt. 

Auch wenn jede (im Namen und im Auftrag der Kirche) gefeierte Heilige Messe allen ihren Gliedern zugute kommt (vgl. den “Fructus generalis”), besitzt der Priester die Möglichkeit, diese auch in einer besonderen Intention - entweder in einem ganz bestimmten Anliegen oder für eine ganz bestimmte Person - zu feiern. Dieser “Fructus ministerialis” ist jene Meßfrucht, die nach der jeweiligen Zuwendung des Priesters denen zufließt, für die er die Messe aufopfert, und um die man den Priester mittels einer Meßintention bitten darf. Ist man ja berechtigt, den Herrgott nicht nur allgemein um Seinen Segen und Seine Gnade für alle Christgläubigen zu bitten, sondern auch in den jeweiligen konkreten Anliegen des alltäglichen Lebens. Darauf weisen auch die zwei liturgischen Gebetsunterbrechungen während des Kanons der Heiligen Messe hin, bei welchen dem Priester überlassen wird, für jene Lebenden oder Verstorbenen zu beten, die er in sein Gebet einschließen möchte. 

Diese Meßfrucht wirkt sühnend, fürbittend und straftilgend. Sie ist unabhängig von der persönlichen Würde des Priesters und der augenblicklichen Tiefe seiner Andacht, sofern nur die Heilige Messe gültig gefeiert wird. 

An allen Sonn-, Apostel- und höheren kirchlichen Feiertagen wird jeder Priester, der Pfarrer im Sinne des Kirchenrechts ist, von der Kirche gehalten, die Heilige Messe “pro populo“ für die Gemeinde, für seine Pfarrangehörigen aufzuopfern. Heute, da wir in der Kirche außerordentliche Zeiten erleben, und es unserer Überzeugung nach wegen der Sedisvakanz des Apostolischen Stuhles keine ordentliche Jurisdiktion, d.h. keine äußere Kirchenleitungsgewalt gibt, obliegt diese Pflicht wohl allen in der Seelsorge tätigen katholischen Priestern. 

 

P. Eugen Rissling
 

 


1 Schöllig, O., Die Verwaltung der Heiligen Sakramente. Herder 1939, S.94. 
2 Schöllig, O., Die Verwaltung der Heiligen Sakramente. Herder 1939, S.94.

 

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