Muss man gegenwärtig auf den Zustand der Sedisvakanz schließen? Seitdem die Priesterbruderschaft St. Pius X. vor einigen Jahren Gespräche mit dem Vatikan aufgenommen hatte, um eventuell eine Einigung mit den römischen Autoritäten zu erzielen, welche dann in einer wie auch immer gearteten kirchenrechtlichen Regelung gipfeln sollte, finden unter den Gläubigen und im Klerus so manche Diskussionen zu diesem ganzen Themenbereich statt. Besonders in diesem Jahr 2012 wird die PB seit einigen Monaten regelrecht erschüttert von Ereignissen innerhalb des eigenen Bereichs. Die Leitung der PB hat ja in der Person des Generaloberen Bischof Fellay zunächst den offenkundigen Kurs auf eine Annäherung bzw. Union mit Rom ausgegeben. Da ist plötzlich sogar das Vatikanum II. als gar nicht mehr so schlimm dargestellt worden… Es war klar, die Gläubigen sollten entsprechend vorbereitet werden. Im Folgenden drucken wir eine kürzlich stattgefundene Korrespondenz von mir mit zwei Personen ab, in welcher es um das Thema der Sedisvakanz geht. Auf der einen Seite werden zunächst solche Argumente angeführt (kursiv hervorgehoben), welche auch sonst oft zur Verteidigung der offiziellen Linie der PB ins Spiel gebracht werden. Danach folgt jeweils unsere entsprechende Erwiderung. P. Eugen Rissling Wenn ein Priester sündigt, bleibt er dennoch ein Priester, ein zweiter Christus, wenn auch ein schlechter Priester. Das gleiche gilt, wenn ein Priester häretisch ist, bleibt er Priester, das ist ein unsichtbares Merkmal in der Seele, genauso wie der Getaufte trotz Todsünde, aufgrund der Taufe das unsichtbare Merkmal, Kind Gottes zu sein, behält. Antwort. Jede Weihe (Diakon-, Priester- und Bischofsweihe - ist ein Sakrament!) kann man nur einmal gültig empfangen. Sie prägt tatsächlich einen unauslöschlichen Charakter in die Seele des betreffenden Menschen ein. Und so verhält es sich auch mit einem Papst. Antwort. Eindeutig falsch!!! Das Papstamt ist keine sakramentale Weihe - es definiert sich durch die Zuweisung eines Amtes! Das heißt, es wird angenommen durch Erhalt einer bestimmten jurisdiktionellen Vollmacht, welche entweder dem betreffenden Amtsträger wieder genommen oder von ihm selbst freiwillig aufgegeben werden kann! So gab es ja auch tatsächlich einen Papst (hl. Petrus Cölestinus, Fest am 19. Mai), der selbst das Papstamt aufgegeben hat und danach eben nicht mehr im Besitz dieser jurisdiktionellen Papstvollmacht war! Und Papst Honorius (625-638) wurde auf den sog. Trullanischen Synode 692 als Häretiker verurteilt. Diese Exkommunikation wiederholte sowohl das 7. als auch das 8. Allgemeine Konzil! Papst Leo II. akzeptierte die Tatsachen der Verurteilung des Honorius! Der entscheidende Punkt ist, dass man sowohl in der Tradition der Westkirche als auch der Ostkirche jeden Häretiker als seines bisherigen welches Amtes auch immer verlustig betrachtet hat! Ein Papst, der sündigt als Mensch, bleibt Papst. Antwort. Soweit ja. Ein Papst, der Häresien verkündet, bleibt Papst, wenn auch ein schlechter Papst und man ihm solange nicht folgen muss. Antwort. Nein, z.B. Papst Alexander VI. war ein schlechter Papst, weil er viele Sünden angehäuft hatte in seinem Leben. Aber er blieb ein rechtmäßiger Papst, weil er nicht in Häresie gefallen ist. Honorius dagegen blieb eben nicht ein rechtmäßiger Papst, sondern wurde als Häretiker verurteilt und hat somit sein bisheriges Papstamt ausdrücklich verloren. Das ist das Zeugnis der Kirchengeschichte! Ein Papst kann jedoch nicht irren, wenn er ein Dogma erlässt, und somit von seiner Unfehlbarkeit Gebraucht nimmt. Wenn also ein Dogma verkündet würde, das in Wirklichkeit eine Irrlehre ist, dann würde das nicht gehen. Nun, das 2. Vatikanum war kein dogmatisches Konzil. Es wurden weder von Paul VI, Johann. P. I und II, oder Benedikt ein Dogma verkündet. Antwort. Dieser auf einer gehörigen Portion Naivität und Realitätsverkennung beruhenden Meinung muss ich entschieden widersprechen! Man lese dazu den Artikel "War das Vatikanum II. nur ein 'pastorales Konzil'?" auf unserer Website. Natürlich war der hl. Geist auch beim Konzil da, der hl. Geist ist immer da, bei jedem, doch es ist eine andere Frage, ob man den hl. Geist nutzt oder ignoriert. Des Weiteren bedenke Petrus, er hat - wurde vom Herrn zuvor als Papst eingesetzt (Du bist der Fels, auf dem ich meine Kirche baue...) - dreimal Christus verleugnet ("Ich kenne diesen Menschen nicht"). Das war Apostasie, kompletter Abfall vom Glauben, und dennoch blieb er Papst. Antwort. In Mt 16,16-19 wird berichtet, wie Petrus von Jesus die höchste apostolische Vollmacht zu binden und zu lösen verheißen wird. Wie wir aber wissen, gilt ja (erst) das hl. Pfingstfest, die Herabkunft des Heiligen Geistes, als die eigentliche Geburtsstunde der Kirche. Da bzw. ab da hat sich Petrus auch auf heroische Weise in seiner Treue zu Christus bewährt. Bei seiner dreimaligen Verleugnung Jesu am Karfreitag war aber dagegen der Heilige Geist noch nicht auf Petrus und die übrigen Apostel herabgekommen, weswegen man nicht sagen kann, dass Petrus da bereits sozusagen im Vollbesitz seines päpstlichen Amtes war. Wie aber die katholische Kirche mit "Päpsten" umgegangen ist, die tatsächlich in Häresie gefallen sind, kennen wir aus dem Beispiel des Honorius! Antwort. Seltsame bzw. teilweise absurde Vergleiche! Die katholische Kirche ist nach der Lehre der Kirche und Päpste der fortlebende Christus. In jedem Katechismus ist nachzulesen, dass man ihr auch nur durch das Festhalten am wahren katholischen Glauben angehören kann! Wer aber den wahren katholischen Glauben leugnet, trennt sich von ihr - eindeutige katholische Lehre! Denn sonst hätten die Katholiken - nach der betreffenden Logik - M. Luther auch noch nach seinem Abfall vom Glauben und der Kirche als einen (zwar schlechten aber dennoch) rechtmäßigen katholischen Priester ansehen müssen. Das hat aber die Kirche so mit gutem Recht und in Treue zum überlieferten Glaubensgut ausdrücklich nicht getan - sie hat ihn darüber hinaus ganz offiziell exkommuniziert! Genauso wenig kann man auch die "Päpste" der "Konzilskirche" (wegen ihrer Häresien und Apostasien) als rechtmäßige Hirten der katholischen Kirche ansehen! Denn die Vorstellung, ein rechtmäßiger Papst würde - durch Wort oder Tat - die Grundwahrheiten des katholischen Glaubens leugnen, widerspricht dem Glaubensgut der katholischen Glaubenstradition! Selbst wenn man ein Dogma leugnet, ist man nur formeller Häretiker. Antwort. Wieder den betreffenden theologischen Sachverhalt nicht korrekt widergegeben bzw. nun sogar komplett durcheinandergebracht!!! Hier ein Zitat aus www.kathpedia.com: "Der Begriff Häresie kommt aus der griechischen Sprache und bedeutet übersetzt ‚Wahl‘ oder ‚Auswahl‘. Im CIC heißt es im can. 751: ‚Häresie nennt man die nach Empfang der Taufe erfolgte beharrliche Leugnung einer kraft göttlichen und katholischen Glaubens zu glaubenden Wahrheit oder einen beharrlichen Zweifel an einer solchen Glaubenswahrheit‘. Immer wieder gab und gibt es in der Kirchengeschichte häretische Ansichten. Personen, die eine Häresie vertreten, bezeichnet man als Häretiker. Seit der Häresie der Katharer ist auch der eingedeutschte Begriff Ketzer gebräuchlich geworden. Unterscheidung. Man unterscheidet die materielle von der formellen Häresie. Der formellen Häresie macht sich ein Getaufter schuldig, der wissentlich eine der Lehre der Kirche entgegenstehende Lehre öffentlich vertritt oder eine durch göttlichen und kirchlichen Glauben (fide divina et catholica) festzuhaltende Wahrheit hartnäckig positiv leugnet. Der hl. Thomas von Aquin lehrt: ‚Demnach ist Häresie eine Art des Unglaubens, geltend für solche, die zwar den Glauben Christi bekennen, aber seine Lehrsätze entstellen.‘ (IIa-IIae q.11 a.1) Und weiter: ‚Wenn aber jemand, nachdem die Festlegung eines Glaubenssatzes durch die Autorität der Gesamtkirche erfolgt ist, einer solchen Anordnung hartnäckig widerstrebte, würde er als Häretiker angesehen.‘ (ibid. q.11 a.2) Von der formellen Häresie ist die materielle Häresie zu unterscheiden: das heißt das genannte Leugnen bzw. Fürwahrhalten geschieht weithin unbewusst und der materielle Häretiker bringt zum Ausdruck, dass er eigentlich den Glauben der Kirche vertreten will. Wenn sie auch, wie Matthias J. Scheeben schon erklärt hat, gegenüber der formellen Häresie im Hinblick auf die Schuldhaftigkeit des Häretikers als weitaus weniger verwerflich einzustufen ist, darf sie dennoch nicht schlichtweg als harmlos angesehen werden. Die Kirche hat ihr Auftreten pro foro externo (im äußeren Bereich – Anm.) stets mit kirchlichen Strafen belegt. Bei der systematisch wesentlichen Frage schließlich, ob eine Position häretisch ist, ob es sich um eine sententia haeretica (um einen häretischen Satz – Anm.) handelt, kommt es lediglich auf den objektiven Widerspruch zum katholischen Dogma an. Die kirchenrechtlich relevante und ad hominem vielleicht interessante Frage, ob sie dabei von einem formellen oder materiellen Häretiker vorgetragen wurde bzw. ob der jeweilige Theologe es (an und für sich) doch nur gut gemeint habe und im Grunde genommen dem Glauben der Kirche dienen wollte, ist in diesem Zusammenhang nicht von Bedeutung." Joseph Ratzinger hat in einem nicht als liberal bekannten vorkonziliaren Priesterseminar in Freising studiert und wurde bereits 1951 von Michael Kardinal Faulhaber zum Priester geweiht. Daher kennt er ganz genau den vorkonziliaren katholischen Glauben! Nun anzunehmen, er würde nicht genau wissen, dass er mit seinen häretischen bzw. sogar apostatischen Lehren gegen den objektiven Glauben der kirchlichen Tradition verstoße, würde in meinen Augen einer krankhaften Naivität bzw. hartnäckigen Realitätsverleugnung gleichkommen. J. Ratzinger kann nur als ein eindeutig formeller Häretiker angesehen werden und ist somit auch voll und ganz für seine (Un)Taten - im Sinne des Kirchenrechts - verantwortlich! Um aber tatsächlich Häretiker zu sein, bedarf es der Ermahnung und des Urteils der Glaubenskongregation. Antwort. Nein, "um tatsächlich Häretiker zu sein", bedarf es keinesfalls irgendeines "Urteils" irgendeiner "Kongregation"! Häretiker wird man, indem man "wissentlich eine der Lehre der Kirche entgegenstehende Lehre öffentlich vertritt oder eine durch göttlichen und kirchlichen Glauben (fide divina et catholica) festzuhaltende Wahrheit hartnäckig positiv leugnet." Bitte keine eigene Privattheologie erfinden!!! Solange das nicht gesprochen ist, ist man auch kein Häretiker. Antwort. Absurd! Häresie ist eine Sünde gegen den Glauben – katholischer Glaube. Und wie auch bei jeder anderen Sünde ein bestimmtes moralisches Vergehen durch den Vollzug des Unrechts bzw. durch die Zustimmung zur Versuchung zur Sünde vor Gott wird, so wird man auch völlig unabhängig vom "Urteil der Glaubenskongregation" zum "Häretiker"! Des Weiteren ist der Papst die höchste Instanz, über den kein Kirchenrecht steht. Antwort. Ein Papst übt das höchste Amt in der Kirche aus. Aber er ist wie jeder andere Katholik dennoch ein Glied der Kirche (!) und steht nicht irgendwie außerhalb des Korpus der Kirche über ihr. Somit untersteht er ebenfalls voll und ganz u.a. auch den rechtlichen Bestimmungen des Kirchenrechts! Nur ein Nachfolgepapst kann über einen Papst urteilen. Antwort. Aus der Kirchengeschichte wissen wir, dass sehr wohl ein Allgemeines Konzil "über einen Papst" geurteilt hat! Sowohl das betreffende Urteil über Honorius als auch die grundsätzliche Möglichkeit eines solchen Urteils wurde von der Kirche, wie weiter oben dargelegt, ausdrücklich anerkannt. Alles andere wäre Anmaßung und Vermessenheit, sowie Schwarz-Weiß-Denken, denn man kann ganz klar trennen zwischen menschlichen Fehlern des Papstes und dem Papsttum als solchem. Antwort. Es ist weder "Anmaßung" noch "Vermessenheit", für die Reinheit des katholischen Glaubens einzutreten und sowohl die Irrlehren als auch die Irrlehrer beim Namen zu nennen! Dies ist sogar die hl. Pflicht eines jeden guten Katholiken. Dies hat - ich spreche nun mal von mir und meinen Freunden - absolut nichts mit einer etwaigen "Schwarz-Weiß-Malerei" zu tun, sondern ist Ausdruck der aufrichtigen Sorge um den Glauben. Das Fehlerhafte der zweiten Hälfte des letzten Satzes (in der gerade geäußerten Behauptung) habe ich bereits weiter oben dargelegt. Des Weiteren gäbe es noch das Argument der Sichtbarkeit der Kirche (ein Wesenselement der Kirche). Antwort. Wird die Sichtbarkeit der Kirche wirklich durch einen formellen Häretiker und sogar Leugner der konsequenten und ausnahmslosen Heilsnotwendigkeit des Glaubens an Jesus Christus dargestellt? Es stellt sich die Frage, wer dann die Fatimaweihe vornehmen soll, wenn es kein Papst mehr gibt... hat also die Mutter Gottes eine Forderung gestellt, die nicht erfüllbar ist. Antwort. Soll jetzt tatsächlich die Frage nach der Fatimaweihe über grundsätzliche Fragen der katholischen dogmatischen Lehre entscheiden? Siehe außerdem die Zeit des hl. Athanasius an, da waren über 80 % der Bischöfe und der Papst selbst vom Glauben abgefallen, dennoch hat die Kirche über 1500 Jahre nie behauptet, das wäre kein Papst gewesen. Antwort. Der betreffende Papst Liberius wurde 355 verbannt, weil er nicht der Absetzung des hl. Athanasius durch Kaiser Konstantius zugestimmt, sondern zu ihm gehalten hatte. „Die Qual der Verbannung führte Liberius zu fortschreitender persönlicher Demütigung bis zur völligen Preisgabe des Widerstandes. … Liberius unterwarf sich dem Kaiser, stimmte dem Ausschluss des Athanasius zu und unterschrieb eine nicht eindeutige Glaubensformel. …doch unterschrieb er … die 3. Sirmische Formel – mit dem Zusatz, dass der Sohn dem Vater dem Wesen nach und ‚in allem‘ ähnlich sei. … Den Friedensbemühungen der führenden Verteidiger des Nicaenums gesellte sich Liberius bei einem Versöhnungsschreiben an die italienischen Bischöfe (Jahreswende 362/363) und in einem Antwortschreiben an die Bischöfe des Ostens (366; mit klarem Bekenntnis zum Nicaeanum und scharfer Verdammung der häretischen Formeln von 359).“ (LThK, Herder 1961 [Sonderausgabe 1986], Band 6, Sp. 1015.) Zuerst ein paar grundsätzlich Anmerkungen: Notwendige metaphysisch / theologische Argumente werden wir nicht finden. Das meiste sind Angemessenheitsargumente (Konvenienzargumente) D.h. es ist weniger Logik als vielmehr Weisheit und Klugheit erfordert. Das sind dann immer jene Fragen, in denen immer am allerschwierigsten ein Konsens zu erlangen ist, denn die Basis für derartige Urteile sind größtenteils Charaktersache (vgl. Aristoteles und Thomas v Aquin: „Wie einer beschaffen ist, so urteilt er.“). Antwort. Seit wann widersprechen sich denn Logik auf der einen und Weisheit und Klugheit auf der anderen Seite? Dann ist zu sagen, dass es unglaublich schwierig ist, die Prinzipien, die wir glauben gefunden zu haben, richtig anzuwenden. Erstens ist gar nicht immer klar, welche Prinzipien nun anzuwenden sind, und dann ist immer noch die Frage, wie sie auf eine Situation anzuwenden sind. Daher ist die Zahl der Interpretationen und Anwendungen Legion. Wir dürfen nicht vergessen, dass über diese Frage keine lehrmäßige Entscheidung vorliegt. Wir sind daher auf uns selber und unser Einschätzungsvermögen angewiesen. Ein Irrtum mag vl. dann nicht so schwerwiegend sein, wie wenn schon Entscheidungen vorliegen würden, aber ich glaube, dass es klar ist, dass Fehleinschätzungen große und tragische Konsequenzen haben können – ein kleiner Irrtum am Anfang führt zu einem riesigen am Ende, wie die Alten gesagt haben. Und der liegt dann sehr häufig im Sektierertum, Häresie, oder im besten Fall noch in lediglich falscher Frömmigkeit. Das wollen wir alle natürlich tunlichst vermeiden, weswegen wir alle diese Fragen zu Recht wichtig nehmen. Antwort. In unserem Fall ist es m.E. schon klar, welche Prinzipien hier eine Rolle spielen. So z.B. die Frage nach dem Wesen eines kirchlichen Amtes, nach der Apostasie/Häresie und des Umgangs der Kirche mit ihr. Meine große Anstrengung liegt also weniger darin, strenge Beweise aufzuführen, da ich glaube, dass die Materie diese nicht unbedingt erlauben (wegen fehlender dogmatischer Entscheidungen), sondern Plausibilitätsargumente anzugeben. Antwort. Wenn diese Person nicht einmal auf der Suche nach „Beweisen“ sein will, warum diskutiert sie dann überhaupt? Es liegen seitens des kirchlichen Lehramtes sehr wohl einige bestimmte „dogmatische Entscheidungen“ vor, welche auch bestimmte Aussagekraft auch in Bezug auf die von uns diskutierten Fragen haben. So zu tun, als wusste man eigentlich nix von nix, ist extrem seltsam bzw. komisch und vermittelt den Eindruck - meine persönliche Einschätzung -, dass sich diese Person irgendwie vor klaren Worten und Feststellungen fürchtet und stattdessen alles nur mehr oder weniger unbestimmt lassen möchte. (Typisch für die PB-Leute.) Ist sie sich ihrer unsicher? Könnte man meinen… Bitte beachten, dass über Honorius auch gesagt wird, dass manche Urteile über ihn zu hart waren (so das Urteil des 6. Konzils), und dass nicht alle so entschieden über ihn geurteilt haben... Richtig ist, dass er nachträglich verurteilt worden ist. Bin ja auch felsenfest davon überzeugt, dass die Konzilspäpste noch verurteilt werden – das wird vor allem hinsichtlich JP II tragisch werden, da er ja „seliggesprochen“ wurde. Antwort. Ich wiederhole mich, der entscheidende Punkt für mich hier ist die historische Tatsache, dass Honorius auf der Trullanischen Synode (von Rom anerkannt!) ganz offiziell als Häretiker verurteilt worden ist. Diese Verurteilung wurde sowohl vom 7. und 8. Ökumenischen (Allgemeinen) Konzil als auch von Papst Leo II. bestätigt. Alles andere kann man sich schenken. In Bezug auf Papst Honorius ist es richtig ist, dass er mehrmals verurteilt worden ist. Falsch ist aber, dass er manchmal zu Unrecht einer Häresie beschuldigt wurde. Papst Leo II bestätigte zwar die Verurteilung, gab aber die richtige Begründung der Verurteilung: „weil er nicht bemüht war, die Kirche rein zu halten...“ Über das Urteil des 6. Konzils wird gesagt, dass es zu hart ist. (Quelle: LThK 2. Aufl. 1933) Antwort. Wer seiner Pflicht nicht nachkommt und sich z.B. als Papst „nicht bemüht, die Kirche rein zu halten“, was nämlich ebenfalls seine hl. Amtspflicht wäre, verstößt de facto ebenfalls gegen den Glauben wie der, der diesen Glauben leugnet. Und das hat der Kirche damals gereicht, Honorius ebenfalls als Häretiker zu verurteilen. Der eigentliche Punkt ist, dass er zwar verurteilt worden ist, aber nirgendwo irgendwann gesagt wurde, dass er nicht mehr Papst ist. In allen Papstlisten wird er als legitimer Papst geführt. Alle seine päpstlichen Entscheidungen außerhalb des Monotheletenstreits wurden als legitim anerkannt. Das geht aber nur dann, wenn man sein Amt als legitim anerkennt. Ich kann also nicht nachvollziehen, wie man den Übergang von der Verurteilung Honorius zu seinem Verlust des Papstamtes schafft, der nirgends mit einer Silbe genannt oder in eins gesetzt wurde. Man muss mir also vorher zeigen, dass es für die nachfolgenden Päpste klar war, dass er sein Papstamt verloren hatte und dass diese Meinung von den meisten geteilt wurde. Der Punkt ist, dass niemand was definitives drüber sagt. Antwort. Welche konkreten Erkenntnisse besitzt denn diese Person, wonach Alexander VI. „häretische Ansichten hatte“? Gelten denn nun reine Vermutungen bzw. grundlose Verdächtigungen, um daraus „Argumente“ zu konstruieren? Alexander VI. ist in der Kirchengeschichte leider bekannt für seine machtpolitischen Spiele, Mätressen und mehrere leibliche Kinder, die ein gewaltiges Ärgernis darstellen, aber eben nicht für irgendwelche „häretischen Ansichten“. So schreibt Bihlmeyer, Tüchle, Kirchengeschichte. Verlag Ferdinand Schöningh Paderborn 1962, Band II, S.518: „Alexanders Pontifikat war ein schweres Unglück für die Kirche. Mag ihn auch in bezug auf die rein kirchlichen Angelegenheiten kein besonderer Vorwurf treffen (l. v. Pastor) – sie liefen eben gewohnheitsmäßig ihren Gang, und Alexander kümmerte sich bei seiner vollständigen Verweltlichung wenig darum -, im Hinblick auf sein öffentliches und privates Leben verdient er die schärfst Verurteilung.“ Und das LThK, Herder 1986 (Nachdruck von 1957), Band I, Sp.318 sagt dazu: „Es fehlte nicht an Maßnahmen zur Förderung der Missionen und zur Reinerhaltung der Glaubenslehre und an Ansätzen zur kirchlichen Reform.“ Pfingsten gilt als die Geburtsstunde der sichtbaren Kirche, nicht aber als der Kirche als solcher. Manchmal wird auch die Öffnung der Seite Christi als Geburtsstunde angegeben oder die Einsetzung des Petrus. Was aber unbestritten ist, ist die Einsetzung des Petrus zum Zeitpunkt von Mt. 16,18. Es ist also nicht ganz zutreffend zu sagen, dass Petrus erst ab Pfingsten im Vollbesitz seiner päpstlichen Gewalt war. Allein schon das Verhalten der Apostel und des Herrn, spricht dezidiert dagegen. Natürlich kann man Petrus und das Konzil nicht in einen Topf werfen. Das sind völlig verschiedene Dinge. Vorausgesetzt aber, dass Petrus schon seit Mt 16,18 legitimer Papst ist und er es trotz Verleugnung nicht verloren hat – dazu gibt es nicht die geringsten Anhaltspunkte –, bricht eure Argumentation zusammen. Antwort. Mitnichten! Jesus prophezeit Seinen Aposteln, dass der Heilige Geist sie in alle Wahrheit einführen wird; dass sie sich dann an all das erinnern werden, was Er ihnen gesagt hat; dass Er ihnen dann die Worte eingeben werde usw. Wie soll denn bitte das höchste und somit auch das am meisten verantwortungsvolle Amt in der Kirche ohne den Beistand des Heiligen Geistes und Dessen göttliches Charisma ausgeübt werden (können)? Es macht schon einen gewaltigen Unterschied (!) aus, ob man mit der siebenfältigen Gnade des Heiligen Geistes gestärkt wird oder nicht. Nicht umsonst verlangt ja auch die katholische Kirche den Empfang des Sakramentes der Firmung vor der Erteilung irgendeiner der (Höheren) Weihen! Ein besseres Argument aber als die Verleugnung Jesus finde ich den zweiten Fall Petrus, als Paulus ihm ins Angesicht widerstand. Ich sehe ihn auch parallel zu Honorius, der kein Häretiker war, sondern ein praktischer Schwachmat, der dadurch die Kirche nicht genügend geschützt hat. Petrus ließ auch die Judaisierer zu sehr gewähren, zuungunsten der Heidenchristen, weswegen ihm Paulus öffentlich rügte. Petrus verlor aber nicht sein Amt, weil er den Glauben zu wenig schütze. Antwort. Petrus hat in dieser Frage zunächst eine mangelhafte Position vertreten. Aber er hat sich dann von Paulus eben belehren lassen (brüderliche Zurechtweisung) und hat daraufhin seinen Fehler entsprechend korrigiert. Somit kann man hier im allerschlimmsten Fall, wenn überhaupt, nur von einer materiellen Häresie reden. Wir unterhalten uns aber über die Frage des Umgangs der Kirche mit der eigentlichen Form der Häresie, der formellen Häresie, bzw. mit formellen Häretikern! Somit hat dieses Beispiel für uns nicht die geringste Aussagekraft. Ich glaube, dass das hinsichtlich unserer Bischöfe und Hirten insofern von Relevanz ist, als dass man nicht berechtigt ist, einfach so jemanden das Amt abzusprechen, der irgendwo eine materielle Häresie verbreitet hat. Es war noch nie kirchlicher Brauch, jemand einfach so das Amt abzusprechen. Es braucht eine Art von Feststellung, dass wirklich Häresie vorliegt, ansonsten wäre der Denunziation Tür und Tor geöffnet und vor allem das Chaos vorprogrammiert. Das steht dem römischen Geist der um die Wichtigkeit von Ordnung, Herrschaft und Recht weiß, völlig dagegen. Antwort. Wer redet denn davon, dass man jemand nur „einfach so“ das Amt absprechen solle, der etwa lediglich materielle Häresie vertrete? Es ist doch heute praktisch jedem, der sich nur ein bisschen mit kirchlichen Fragen beschäftigt, bekannt, dass das Vatikanum II. und die „Konzilskirche“ einen neuen Weg eingeschlagen haben, der sich in einigen wesentlichen Bereichen entscheidend von der Lehre und Liturgie vor vorkonziliaren Zeit unterscheidet! Spätestens seit der Williamson-Affäre bericht(et)en sämtliche Medien über die markanten theologischen und dogmatisch-relevanten Differenzen zwischen den Traditionalisten und der PB auf der einen und dem modern-modernistischen Rom auf der anderen Seite. Wie kann man ernsthaft davon ausgehen, dass den allermeisten „unserer Bischöfe und Hirten“ nicht bekannt und bewusst ist, dass sich die beiden angesprochenen theologischen Welten teilweise sogar diametral entgegenstehen? Was meines Erachtens von fundamentaler Bedeutung in diesem Zusammenhang ist, ist die Tatsache, dass die Exkommunikation, die ipso facto eingetreten sein mag, nicht automatisch vom Amt enthebt. Für einen Amtsverlust braucht es die juridische Feststellung von Seiten einer zuständigen Instanz. Die Kirche ist eine sichtbare Kirche, von daher braucht es für die Leitung sichtbare und nachvollziehbare Urteile. Es genügt nicht zu sagen, jemand vertrete materielle Häresien und deswegen ist er nicht mehr Bischof (vgl. Müller-Jungfrauengeburt). Zuerst muss dem Fraglichen klar gemacht werden, dass er mit seinem Irrtum gegen ein Dogma steht und erst dann wird ihm, wenn ihm die Konsequenzen klar gemacht worden sind, das Amt entzogen. Erst dann ist er nicht mehr Bischof (vom Amt her, natürlich aber noch von der Weihegewalt her). Antwort. Soll denn allen Ernstes angenommen werden, dass der betreffende Ludwig „Müller“, der ja doch auch als Theologieprofessor gewirkt hatte, nicht die überlieferte Lehre der katholischen Kirche bezüglich der Jungfrauengeburt Mariens kennt? Man verwechsele den Wissensstand solche Leute bitte nicht mit dem etwa eines Erstkommunikanten… Denn auf diese Weise kann man die betreffenden Übel ebenfalls verharmlosen… Was wäre denn das für ein unnachvollziehbares Chaos, wenn jeder gleich das Amt verlieren würde, wenn er Blödsinn redet oder tut oder noch schlimmer, Häresien verbreitet. Jeder Hobbytheologie fühlte sich dann berufen, sich über ihn zu erheben. Das war nie Usus der Kirche, weil es den Tod einer jeder sichtbaren Gemeinschaft bedeutend würde. Antwort. Wir reden hier 1) ausdrücklich von formeller Häresie (an der man ja per definitionem trotz Wissens von ihrer Unvereinbarkeit mit der überlieferten und dogmatisierten katholischen Lehre festhält!) und 2) von der Leugnung einiger solcher Grundwahrheiten unseres hl. katholischen Glaubens, welche durch die entsprechenden Entscheidungen des kirchlichen Lehramtes früherer Zeiten jedem Theologen sowohl als Dogma der katholischen Kirche als auch in ihrer zentralen Bedeutung für das Heilswirken Christi bekannt sein müssen. Mich hat vor kurzem der Artikel von Dr. Wolfgang Waldstein verunsichert, ob nicht doch Sedisvakanz herrscht (er sprach von der österr. Pfarrerinitiative, dass diese ipso facto exkommunizert seien (Vgl. can 1364!!: „Der Apostat, der Häretiker oder der Schismatiker ziehen sich die Exkommunikation als Tatstrafe zu, unbeschadet der Vorschrift des can. 194, § 1, n. 2; ein Kleriker kann außerdem mit den Strafen gemäß can. 1336, § 1, nn. 1, 2 und 3 belegt werden.“). Ich habe aber die Lösung gefunden: Sie sind zwar exkommuniziert, aber nicht automatisch von ihren Ämtern enthoben. So auch der Papst nicht... Antwort. Diese „Lösung“ steht - wie bereits oben hinreichend dargelegt - im Widerspruch zur entsprechenden Lehre und Praxis der Kirche. Dazu müsste die Exkommunikation verhängt oder festgestellt werden!! (Vgl. 1331,2: Wenn aber die Exkommunikation verhängt oder festgestellt worden ist:“) Und selbst wenn jemand sein Amt automatisch verlieren würde, müsste ausdrücklich es auch vom Papst so im Kirchenrecht stehen. Die Anwendung auf einen so wichtigen Fall wie dem Papst muss genannt werden, ansonsten ist davon auszugehen, dass er nicht das Amt verliert... Und da bin ich dann auch schon bei dem Argument von der Sichtbarkeit der Kirche. Natürlich ist es richtig, dass die Kirche nicht plötzlich unsichtbar ist, wenn Sedisvakanz ist. Und man darf die Kirche auch nicht auf den Papst reduzieren. Dennoch bleibt er ein unverzichtbares Element für die Sichtbarkeit der Kirche. Zunächst gilt es zu sagen, dass der Papst das sichtbare Haupt ist, nicht das Haupt schlechthin der Kirche. Das ist und bleibt Christus. Der Papst ist auch nur der Stellverstreter und daher nicht das Haupt der Kirche. Ohne Haupt daher auch keine Kirche. Von daher wird die Kirche als sichtbarer Organismus auch immer ganz nervös, wenn sie keinen Papst hat, weil die Ordnung eben gestört ist. Antwort. Behaupten wir denn, dass wir etwa glücklich und zufrieden seien, weil es heute keinen rechtmäßigen Papst gibt? Sie ist dann auch nicht im vollen Sinn regierungsfähig. Das erste, was es dann zu tun gilt, ist eben einen Papst zu wählen, weil er und nur er der Garant für die Sichtbarkeit der Kirche ist. Antwort. Natürlich ist die Kirche ohne einen Papst nicht so „regierungsfähig“ wie mit einem Papst. Aber wird sie denn wirklich mehr „regierungsfähig“, wenn man einen formalen Häretiker und Leugner der Heilsnotwendigkeit der christlichen Taufe bzw. des Glaubens als „Papst“ anerkennt? Mit einem Häretiker und teilweise sogar Apostaten als „Papst“, in Bezug auf den man selbst „felsenfest überzeugt“ ist, dass er zu verurteilen, zu exkommunizieren und abzusetzen ist, gibt es noch weniger Hoffnung auf die Rückkehr zur Tradition! Auf diese Weise wird das Ende gänzlich besiegelt! Denn wenn man ein Krebsgeschwür nicht vollends herausschneidet aus dem Körper, wird es weiter wuchern und noch mehr bzw. weitere Organe befallen als zuvor! Natürlich sagt der Katechismus was richtiges, worin die Sichtbarkeit liegt, aber das schließt nicht aus, dass der Papst der Garant für die Sichtbarkeit der Element ist. Im Gegenteil – der Papst ist die Voraussetzung, für die 3 Punkte. Antwort. Natürlich sind wir alle vital daran interessiert, dass es einen Papst als ein sichtbares Haupt der Kirche gibt. Aber wie kann denn ein häretischer bzw. apostatischer „Papst“ ein „Garant“ für die Rechtgläubigkeit der Kirche sein? Die „Einheit“ welcher „Kirche“ stellt denn ein Johannes XXIII., Paul VI., Joh. Paul II. oder Benedikt XVI. her bzw. bewahrt sie? Der der wahren katholischen Kirche oder der logenverseuchten modernistischen „Konzilskirche“? Es ist also absolut notwendig, dass für eine sichtbare Kirche ein sichtbares Haupt zugegen ist. Das wäre aber jetzt schon seit 1962 (seit Joh.XXIII das Vat II. einberufen hat oder so ähnlich) nicht mehr der Fall. Antwort. Wo steht denn geschrieben, dass dies „absolut notwendig“ ist und die Kirche Christi ohne einen Papst somit nicht (so richtig) die Kirche Christi ist? Es gab nämlich in der Kirchengeschichte bereits einige Male bis zu 2-3 Jahren Sedisvakanz des Apostolischen Stuhles. Und während des Großen Abendländischen Schismas wusste man zwischen 1378-1417 ganze 39 Jahre lang nicht so richtig, wer damals der jeweilige rechtmäßige Papst war. Es gab damals zeitweise bis zu drei „Päpste“, die den Anspruch auf den Apostolischen Stuhl erhoben – und kaum einer hatte den Durchblick. Antwort. Unter Anwendung kirchlicher Prinzipien kann man sehr wohl zur Erkenntnis kommen, dass z.Z. leider der traurige Zustand der Sedisvakanz herrscht. Wenn ein Papst stirbt, dann ist es öffentlich klar, dass es keinen Papst gibt. Jetzt aber glaubt jeder Katholik, dass es einen Papst gibt. Antwort. Entscheidet denn plötzlich die Mehrheit (der Katholiken), wer Papst, Bischof usw. ist oder nicht? Außerdem hält die Mehrheit der heutigen „Katholiken“ so manches für moralisch vertretbar, was sogar schlimmste moralische Entgleisung ist: Abtreibung, wilde Ehe, außereheliche sexuelle Beziehungen, homosexuelle Handlungen usw. … Sollen wir dies alles auch akzeptieren bzw. uns selbst ebenfalls danach richten? Das ist nochmal eine Verschärfung der ganzen Lage. Die Kirche ist somit nicht mehr regierbar, weil die Autoritätsverhältnisse nicht mehr klar sind. Antwort. Ist es denn besser, wenn die Kirche von einem Häretiker und Apostaten regiert werde? Das sind aber wunderbare „Autoritätsverhältnisse“, wenn ein öffentlicher Modernist und Häretiker die höchste „Autorität“ in der Kirche ausübt! Und wessen „Autorität“ übt er denn dann aus: wirklich die Jesu Christi oder nicht eher die der Freimaurerloge? Das ist das absolute Ende jeder sichtbaren Gemeinschaft. Darin liegt ja die eigentliche Brisanz des derzeitigen Sedisvakantismus. Die Kirche kann schon eine zeitlang ohne sichtbares Haupt überleben, aber dann ist es klar, wo die Autoritäten liegen. Antwort. Während des Großen Abendländischen Schismas war es überhaupt nicht klar, „wo die Autoritäten liegen“! Derzeit weiß ja niemand mehr, wer für was zuständig ist. Alle Kardinäle sind nicht mehr legitimiert, wer soll dann den nächsten Papst wählen? Antwort. Wenn eine Armee einen (Verteidigungs)Krieg führt und plötzlich eindeutig festgestellt wird, dass der oberste General eigentlich ein feindlicher Spion ist und somit für die Gegenseite arbeitet: Womit beschäftigt sich diese Armee zunächst? Sagt sie: Nein, unser oberster General ist für die Verteidigung unseres Landes zuständig, weshalb wir weiterhin zu ihm halten müssen? Oder fällt die Entscheidung nicht eher folgendermaßen aus: Zuerst müssen die übrigen Offiziere und Soldaten alles unternehmen, um das Land zu verteidigen und das Volk zu retten, und erst dann, später überlegen wir uns, ob und wie wir zu einem neuen General kommen? Und was machen diese vaterlandsliebenden Offiziere mit dem Verräter? Ich denke, vor ihm wird keiner mehr respektvoll salutieren – nach dem Kriegsrecht wird er wohl einfach an die Wand gestellt werden… Konkret sieht man dieses Chaos an der Uneinigkeit der verschieden Sedisvakantisten. Es herrscht die ähnliche Situation wie bei den Protestanten. 100 verschiedene Meinungen und Strömungen. Jeder von diesen legt Aussagen die Heilige oder andere Dekrete über mögliche Konsequenzen unterschiedliche dogmatische Verbindlichkeiten zu. Antwort. Zunächst grundsätzlich: Was ist denn entscheidend bei der Wahrheitsfindung: das vorgebrachte Argument selbst und letztendlich es allein, oder die Person, die ein Argument vorbringt, bzw. ihre Haltung zu anderen Menschen? (Sogar wenn Luther, Stalin oder Hitler mal etwas richtiges gesagt haben, dann ist dies doch an sich richtig, unabhängig von der Frage, was sie sonst machten, ob sie mit Zwingli, Kalvin, der NSDAP oder der KP sonst irgendwie Differenzen hatten oder nicht usw.) Außerdem ist es typisch: wem sachliche Argumente ausgehen, der greift leider nicht selten gern zur unsachlichen Polemik… Das gereicht den betreffenden Personen kaum zur Ehre. Man hat keine Mittel an der Hand, jemals darüber urteilen zu können, ob der Papst jetzt aktuell Häretiker ist oder nicht.“ Ergo bleibt nur der praktische Sedisvakantismus übrig, der ihn formell zwar anerkennt, sich aber praktisch über seine Entscheide nicht kümmert bzw. so lange nicht kümmert, als es die Klugheit und der Glaube verbietet, sich darum zu kümmern. Antwort. Obwohl man angeblich keine solche „Mittel an der Hand“ habe, um entscheiden „zu können, ob der Papst jetzt aktuell Häretiker ist oder nicht“, trifft man dennoch eine ganz klare und eindeutige Entscheidung, dass man nämlich den „praktischen Sedisvakantismus“ praktizieren müsse! Aufgrund welcher Umstände kommt man denn zu dieser Schlussfolgerung, wenn man angeblich nichts Genaueres weiß und sagen könne? Übrigens wurde der Konziliarismus verurteilt, der behauptet hat, dass ein Konzil einen Papst absetzen könne. Warum das? Weil absolut nichts auf Erden über den Papst rechtlich urteilen kann. Antwort. Wieder dieses übertreibende „absolut nichts“! Der Papst ist keinesfalls ein in religiösen Fragen absolutistischer Herrscher, der alles tun könne, was ihm nur einfalle, ohne entsprechend bestimmte bittere Folgen für sich zu befürchten. Der Papst untersteht ebenfalls der Lehre der Kirche – sein Amt kann er grundsätzlich nur in Treue zu Jesus Christus und der überlieferten Lehre der katholischen Kirche ausüben! (Wer dies nicht einsieht, der tut mir leid.) Wenn aber ein „Papst“ dies nicht tut, sondern sich vielleicht sogar mit den übelsten Feinden Christi gegen Ihn und Seine Kirche verschwört, der kann deshalb kein rechtmäßiger Papst mehr sein, weil sonst ja Jesus Christus als ein Garant für die Lüge - Häresie und Apostasie - erscheinen würde. (Man sollte doch bitte nicht auf den Buchstaben irgendeines Gesetzes pochen, sondern auf seinen Geist achten!) Es ist unmöglich zu behaupten, dass der Papst formeller Häretiker ist. Wer soll das bitte feststellen? Antwort. Stellen nun einige der wesentlichen Aussagen des Vatikanums II., zu denen sich Benedikt XVI. wiederholt öffentlich bekannte, einen klaren Bruch mit den überlieferten und von früheren Päpsten wiederholt in ihrer Geltung unterstrichenen kirchlichen Lehraussagen dar oder nicht? Ist die „neue Messe“, die J. Ratzinger (sogar täglich und ausschließlich) zelebriert, ein elender und verräterischer Kniefall vor dem Protestantismus bzw. bricht sie mit den Lehren des Tridentinums über das hl. Messopfer oder nicht? Wenn jene Person nicht so richtig feststellen könne, ob alle diese „Neuerungen“ in Ordnung sind oder nicht, warum geht sie denn dann nicht einfach in die „neue Messe“ bzw. betet ebenfalls das Vatikanum II. und den betreffenden „neuen“ (Un)Geist des Konzils an? Für die formelle Häresie ist das Aufmerksam-machen von Seiten der zuständigen Stelle notwendig. Das gibt es beim Papst aber nicht. Antwort. Erstens hat diese Funktion des „Aufmerksam-machens“ auf die Häresien und Apostasien der modernistischen „Neuerungen“ seit Beginn der 70-er Jahre sogar auch die Piusbruderschaft selbst übernommen – trotz mancher frappierenden Inkonsequenzen in der eigenen Position. Zweitens heißt es in der bereits zitierten Stelle aus kathnet: „Der formellen Häresie macht sich ein Getaufter schuldig, der wissentlich eine der Lehre der Kirche entgegenstehende Lehre öffentlich vertritt oder eine durch göttlichen und kirchlichen Glauben (fide divina et catholica) festzuhaltende Wahrheit hartnäckig positiv leugnet.“ Von irgendeiner Notwendigkeit irgendeiner höheren Autorität oder „zuständigen Stelle“ zum Entstehen der formellen Häresie ist hier jedenfalls keine Rede! Derzeit gibt es außer ein paar Ausnahmen überhaupt keine formellen Häretiker, weil der Vatikan sich nicht viel darum kümmert. Bedauerlich zwar, aber dennoch wahr. Antwort. 1) Sind z.B. Lüge, Betrug, Ehebruch, Mord o.ä. objektiv keine Sünde, falls ein Mensch von keinem anderen Menschen darauf hingewiesen wird? 2) Es ist doch komplett absurd zu behaupten, etwas sei nur dann als formelle Häresie anzusehen, wenn und falls der Vatikan dies so erklärt. Dieser heutige Vatikan ist doch selbst ein Teil des Problems, weil er den Glauben verraten hat. Keine Armee, die ihr Vaterland und das eigene Volk von Herzen liebt und aufrichtig verteidigt, legt die Waffen mitten im Kampf nur deswegen nieder und ergibt sich widerstandslos dem Aggressor, nur weil der eigene oberste Befehlshaber etwa erschossen worden ist! Nein, der gesunde Menschenverstand gebietet, dass dann die anderen Offiziere ihre Pflicht tun, welche sie aus dem allgemeinen moralischen Gesetz ableiten können, und eben weiterhin ihr Vaterland und das Volk verteidigen. In Fatima wurde gesagt, dass wir für den Papst beten sollen, und, wer solle die Fatimaweihe vornehmen, wenn nicht klar ist, wer rechtmäßiger Papst ist? Vor allem aber wird im dritten Geheimnis vom Papst gehandelt. Zweifelsohne handelt es sich um einen Papst nach dem Konzil (ich persönlich glaube, dass es Papst Benedikt XVI. ist). Wie kann es also sein, dass Fatima so tut, als ob es sich um den Papst handelt, der von Soldaten hingerichtet wird (wie König Ludwig XVI. von Frankreich), in Wirklichkeit aber gar nicht Papst ist?! Völlig unplausibel meiner Meinung nach. Antwort. Trotz aller Hochachtung für die Ereignisse um die Offenbarung der Muttergottes in Fatima - ich glaube auch daran - oder sonst irgendwo muss festgestellt werden, dass solche Erscheinungen nach ausdrücklicher katholischer Lehre „nur" zur Kategorie der sog. Privatoffenbarungen gehören. Die Kirche sagt außerdem ganz ausdrücklich, dass man als Katholik im Glauben nicht unbedingt auf solche Privatoffenbarungen verpflichtet ist – im Unterschied zur Positiven Offenbarung Gottes in Jesus Christus, wie sie uns in den Dogmen und Lehren der katholischen Kirche – Depositum Fidei - vorgelegt wird. Daher ist es theologisch nicht statthaft, beide Ebenen miteinander zu vermischen.
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